-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
Freispruch für Bremer Pastor in Prozess um Volksverhetzung in "Eheseminar"
Das Bremer Landgericht hat einen Pastor vom Vorwurf volksverhetzender Äußerungen über Homosexuelle freigesprochen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sahen sich die Richter in ihrem Urteil vom Freitag unter anderem an Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gebunden, wonach bei der Bewertung derartiger Sachverhalte die für den Beschuldigten günstigste Interpretationsmöglichkeit heranzuziehen sei. Daher kassierten sie ein Urteil des Amtsgerichts, das den evangelischen Geistlichen zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.
Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen, die der Pastor einer sich selbst als "bibeltreu" bezeichnenden Bremer Gemeinde 2019 in einem sogenannten Eheseminar tätigte. Diese wurden anschließend auch als Tondatei im Internet verbreitet. Laut Staatsanwaltschaft sprach der 54-Jährige mit Blick auf Homosexualität während dieses Seminars unter anderem von "Degenerationsformen der Gesellschaft".
Darüber hinaus bezeichnete der seit längerem auch öffentlich stark umstrittene Geistliche demnach Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Christopher-Street-Day-Paraden als "Verbrecher". Auch sprach er von "Genderdreck" und nannte diesen "zutiefst teuflisch". Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deshalb wegen Volksverhetzung an. Das Bremer Amtsgericht folgte dieser Argumentation und verurteilte den Pastor im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 8100 Euro.
Dagegen ging der Mann vor dem Landgericht in Berufung. Er verteidigte sich unter anderem damit, dass seine Äußerungen nicht zum Hass auf konkrete Menschen aufgerufen, sondern nur die religiös begründete Ablehnung bestimmter gesellschaftlicher Ideen ausgedrückt hätten. Die Staatsanwaltschaft wertete dies in dem Berufungsverfahren laut Gerichtssprecher als "Schutzbehauptung", die Richter kamen am Ende allerdings zu einer anderen Einschätzung.
Mit Blick auf vom Bundesverfassungsgericht gesetzte einschlägige juristische Beurteilungskriterien stuften sie diese Argumentation als legitime Interpretationsmöglichkeit ein, die zugunsten des Beschuldigten nicht von der Hand zu weisen sei. Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielte laut Sprecher außerdem, dass das Gericht zu der Feststellung kam, dass die Einbettung der Passagen in den Gesamtkontext des Seminars mitentscheidend sei.
Der Fall des Pastors beschäftigt die evangelische Kirche in Bremen schon seit langem. Der Mann ist ein bundesweit bekannter Vertreter einer betont fundamentalistischen Glaubensauslegung und aufgrund seiner Äußerungen heftig umstritten. Seine Gemeinde unterstützt ihn ausdrücklich. 2020 leitete die Kirche ein Disziplinarverfahren ein und enthob ihn vorläufig des Diensts. Aufgrund rechtlicher Bedenken kam es 2021 jedoch zu einer einvernehmlichen Regelung.
Demnach darf der Pastor bis zum Abschluss der strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren weiter arbeiten. Er entschuldigte sich im Gegenzug öffentlich für seine Äußerungen und stellte dabei klar, dass er keinesfalls zu Menschenhass habe aufrufen wollen. Ob der Fall mit dem Urteil des Landgerichts abgeschlossen ist, ist noch offen. Die Staatsanwaltschaft könnte dieses noch anfechten.
P.M.Smith--AMWN