
-
Wieder massive russische Angriffe auf Ukraine - Selenskyj: Drei Tote und dutzende Verletzte
-
Cyberangriff auf Dienstleister: Längere Wartezeiten am Flughafen Berlin-Brandenburg
-
Russische Jets in Estlands Luftraum: Nato kommt nächste Woche zu Beratungen zusammen
-
Keine Medaille: Olympiasiegerin Ogunleye wird WM-Sechste
-
Berliner CDU bestätigt Regierenden Bürgermeister Wegner als Parteichef
-
US-Regierung verfügt neue Beschränkungen für Zugang von Harvard zu Bundesmitteln
-
Trump prangert negative Berichterstattung über sich als "illegal" an
-
Zukunft des Jugendfußballs: DFB treibt Förderung voran
-
Linke in Baden-Württemberg wählt Kommunalpolitikerin Bohnen auf Spitzenplatz
-
FDP-Politiker Vogel wird Personalmanager bei der Lufthansa
-
Guterres prangert die Lage im Gazastreifen als "entsetzlich" an
-
"O'zapft is" - Münchens Oberbürgermeister Reiter eröffnet 190. Oktoberfest
-
Trump kritisiert negative Berichterstattung über sich als "illegal"
-
"ESC kein Tribunal": Kulturstaatsminister Weimer kritisiert Israel-Boykott
-
Störung beim Check-In: Längere Wartezeiten am Flughafen Berlin-Brandenburg
-
Ex-VW-Chef Diess kritisiert Debatte um Verbrenner-Aus
-
Manager stellt klar: Verstappens Red-Bull-Zukunft ungewiss
-
Schröder und Theis in einem Team? "Bin mit dem GM im Austausch"
-
Seoul: Seidel scheitert im Viertelfinale
-
Europa führt beim Laver Cup - Zverev ohne Einsatz
-
Russland weist Vorwurf der Luftraumverletzung zurück - Estland will Konsultationen mit Nato-Partnern
-
WNBA: Sabally führt Phoenix ins Halbfinale
-
Die Sport-Höhepunkte am Samstag, 20. September
-
VfB atmet auf: "Wie ein Befreiungsschlag"
-
"35 Gegentore sind einfach zu viel": DHB-Frauen suchen WM-Form
-
Kompany zur Wiesn-Zeit: "Sind keine Kinder"
-
Krebserkrankung seiner Tochter: Diekmeier "glaubt an Wunder"
-
Alonso in der Formel 1: "... dann ist 2026 mein letztes Jahr"
-
Nach Karriere-Ende: Boateng will Trainer werden
-
Zehnkampf: Neugebauer mit solidem Start in die WM
-
Münchner Oktoberfest beginnt mit Einzug von Wirten und Fassanstich
-
Trump erhöht Gebühr für Facharbeiter-Visa auf 100.000 Dollar
-
Ein Stoß und weiter: Ogunleye souverän ins Kugel-Finale
-
UN-Generalsekretär warnt vor Scheitern von 1,5-Grad-Ziel
-
DHL will bald wieder alle Pakete in die USA befördern
-
Klingbeil geht von Zustimmung der Union bei Richterwahl aus
-
Demirovic sei Dank: VfB besiegt St. Pauli
-
Von 60 Ländern ratifiziert: UN-Hochsee-Schutzabkommen tritt im Januar in Kraft
-
Weltmeister Boateng gibt Karriereende bekannt
-
Dreierpack Prtajin: Kaiserslautern überrollt Münster
-
US-Richter stoppt vorerst Trump-Milliardenklage gegen die "New York Times"
-
Porsche verschiebt Einführung von E-Modellen - VW senkt Jahresprognose erheblich
-
UN-Sicherheitsrat gibt grünes Licht für Wiedereinsetzung von Sanktionen gegen den Iran
-
Trump: Fortschritte bei Tiktok und Handelsfragen in Telefonat mit Xi erzielt
-
Drei russische Kampfflugzeuge in Nato-Luftraum über Estland eingedrungen
-
Israels Armee sperrt Fluchtkorridor aus Gaza-Stadt und warnt vor "beispielloser Gewalt"
-
Estland: Drei russische Kampfflugzeuge in estnischen Luftraum eingedrungen
-
Offiziell: Nachträgliches Sotschi-Gold für deutsche Biathleten
-
19. Sanktionspaket: EU zieht nach Trump-Kritik Import-Verbot von russischem LNG-Gas vor
-
IOC: Russen bei Olympia 2026 nur als neutrale Einzelathleten

Werbung mit Kauf auf Rechnung: EuGH verlangt klare Information für Verbraucher
Wenn ein Onlinehändler mit der Möglichkeit wirbt, auf Rechnung zu bezahlen, muss er auch die Bedingungen dafür angeben - wie eine positive Kreditwürdigkeit. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag hervor. Der EuGH antwortete damit auf Fragen aus Deutschland, denen ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Otto-Tochter Bonprix zugrundeliegt. (Az. C-100/24)
Bonprix warb im Dezember 2021 mit einem "bequemen Kauf auf Rechnung". Die Verbraucherzentrale sieht das als irreführend an. Potenzielle Käufer könnten nicht erkennen, dass diese Zahlungsmodalität nur nach vorheriger Prüfung der Kreditwürdigkeit möglich sei. Sie zog vor Gericht, um Bonprix die Angabe verbieten zu lassen, hatte aber zunächst keinen Erfolg.
Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um eine nähere Definition des Begriffs "Angebot zur Verkaufsförderung" im Sinne des EU-Rechts. Ob die Angabe von Bonprix ein solches Angebot darstellt, kann dem BGH zufolge entscheidend sein. Denn dann hätte Bonprix die Prüfung der Kreditwürdigkeit wohl erwähnen müssen.
Der EuGH entschied nun nicht über die konkrete Werbung von Bonprix. Das muss der BGH tun, dabei aber die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen. Das EU-Recht sieht vor, dass Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke klar als solche erkennbar sein müssen. Die Bedingungen müssen leicht zugänglich sein und eindeutig angegeben werden.
Der EuGH erklärte nun, dass der Hinweis auf eine bestimmte Zahlungsmodalität dann als ein Angebot zur Verkaufsförderung gilt, wenn er Käufern einen Vorteil verschafft, der ihr Verhalten bei der Entscheidung für den Kauf beeinflussen kann.
Ob dieser Vorteil finanziell ist oder in reiner Bequemlichkeit besteht, spielt keine Rolle. Wer auf Rechnung bezahlen könne, habe mehr Zeit, erklärte der EuGH. Das sei ein kleiner geldwerter Vorteil. Außerdem müsse der Käufer keine Rückerstattung beantragen, wenn er doch noch von dem Kaufvertrag zurücktrete. Das könne ein Anreiz sein, sich für diesen Anbieter zu entscheiden.
Eine solche Werbeaussage könne also als Angebot zur Verkaufsförderung eingestuft werden. In dem Fall müsse der Händler über die Bedingungen für den Kauf auf Rechnung hinweisen.
Ob das auf den konkreten Fall zutrifft, muss nun der BGH prüfen, der über die Revision der Verbraucherzentrale entscheidet. Wann in Karlsruhe entschieden wird, wurde noch nicht mitgeteilt.
Ch.Havering--AMWN