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BGH verhandelt über Beschlüsse von VW-Hauptversammlung im Dieselskandal
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Dienstag (11.00 Uhr) noch einmal um den sogenannten Dieselskandal. Aktionärsvereinigungen gehen gegen Haftungsvergleiche vor, die Volkswagen 2021 mit früheren Managern schloss, die ihre Sorgfaltspflichten dem Unternehmen zufolge fahrlässig verletzten. Gegen die Zahlung von insgesamt etwa 285 Millionen Euro durch die Versicherungen und die Manager selbst wurden sie von weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen freigestellt. (Az. II ZR 154/23)
Die Hauptversammlung stimmte dem im Juli 2021 mit großer Mehrheit zu. Der frühere VW-Chef Martin Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und der Ex-Chef der VW-Tochter Audi, Rupert Stadler, 4,1 Millionen Euro. Die Klage der Aktionärsvereinigungen gegen die Beschlüsse hatte vor dem Oberlandesgericht Celle keinen Erfolg. Nun verhandelt der BGH.
S.F.Warren--AMWN