
-
Kruzifix in bayerischem Gymnasium: Klage zweier Schülerinnen erfolgreich
-
Commerzbank kritisiert Vorstoß der Unicredit bei Übernahme
-
Volkswagen liefert bis Ende Juni fast 50 Prozent mehr E-Autos - Rückgang in China
-
Mehr Rechtsextremisten in Brandenburg - Besorgnis wegen schneller Radikalisierung
-
Prozessbeginn: Berliner soll Segelpartner auf offener See getötet haben
-
Harter Schlagabtausch mit Opposition im Bundestag - Merz wirbt für Zuversicht
-
Polizeibeauftragter kritisiert Belastung an Grenzen - Vorwürfe wegen Racial Profiling
-
728 Drohnen und 13 Raketen: Kiew meldet schwerste russische Angriffe seit Kriegsbeginn
-
Deutschland bemüht sich um mehr Hilfe für ukrainische Luftabwehr
-
Spahns Maskenbeschaffung: Klüssendorf schließt Untersuchungsausschuss nicht aus
-
Schon mehr als 3200 Hektar Wald im Nordosten Spaniens abgebrannt
-
Spaniens Regierungschef wegen Korruptionsskandals unter Druck: Neuwahlen abgelehnt
-
Werner startet in Leipzig: "Klarer Auftrag an mich"
-
Verdächtiger nach Angriff in ICE in Bayern als psychisch krank eingestuft
-
"Nicht euphorisiert": DFB-Chef tritt auf die Bremse
-
Spendenaffäre: Parteisitz der Rechtspopulisten in Paris durchsucht
-
Frankfurt startet mit Burkardt und Ekitiké
-
Hoffnung auf bessere Krebsfrüherkennung: Deutschen Forschern gelingt erster Schritt
-
Red-Bull-Teamchef Horner entlassen - Mekies übernimmt
-
Betagte Seniorin verfolgt in Baden-Württemberg Trickbetrüger und stellt ihn
-
Verbraucherzentrale: Lebensmittelhersteller sparen bei Zutaten und Qualität
-
Miersch mahnt trotz Sondervermögen und Schuldenbremsen-Ausnahme zu Haushaltsdisziplin
-
USA: Oberstes Gericht hebt Stopp von Massenentlassungen von Staatsbediensteten auf
-
Miersch: Weidels Rede im Bundestag ist Beweis für Verfassungsfeindlichkeit der AfD
-
Werbung für nicht überall vorhandene Produkte: Lidl in Frankreich verurteilt
-
Reichinnek wirft Merz "Politik der sozialen Kälte" vor
-
Flächenbrand bei Marseille noch nicht unter Kontrolle
-
Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet
-
Befüllung der Gasspeicher läuft nur schleppend - sehr kalter Winter wäre Problem
-
EU-Gericht bestätigt: Kein Markenschutz für Zauberwürfel
-
Carola Rackete gibt Mandat im EU-Parlament auf
-
Ukraine meldet schwerste russische Luftangriffe seit Kriegsbeginn
-
Oberverwaltungsgericht: Umbenennung von Berliner Mohrenstraße rechtskräftig
-
Merz will durch Kurs bei Migration "politisches Kampfthema" der AfD beseitigen
-
Dröge wirft Merz Versagen bei Klimaschutz und Stromsteuer-Absenkung vor
-
Das bisschen Haushalt: Ungerecht verteilte Hausarbeit birgt Konfliktstoff
-
EU-Gericht: Melamin bleibt auf Liste besonders besorgniserregender Stoffe
-
Merz "verhalten optimistisch" im Zollstreit mit den USA
-
E-Autoabsatz deutscher Hersteller steigt besonders stark
-
Merz sieht "Wende in Wirtschaftspolitik" und verteidigt Kurs bei Stromsteuer
-
Merz kündigt baldige Bürgergeld-Reform an - Vorbereitungen laufen "auf Hochtouren"
-
Schwimm-WM: Märtens startet auch über die 800 m Freistil
-
Merz: Deutschland wird Führungsverantwortung in Europa übernehmen
-
Durchschnittlich acht Verkehrstote pro Tag: Bundesamt veröffentlicht Unfallzahlen
-
Netanjahu bespricht bei Treffen mit Trump Bemühungen um Geiselfreilassungen
-
Bundestag: Weidel wirft "Papierkanzler" Merz Wahlbetrug beim Haushalt vor
-
Absturz von Gleitschirm in Brandenburg: 61-Jähriger nach Suchaktion tot geborgen
-
China beschleunigt Ausbau von Wind- und Solarenergie
-
Studie: WM 2026 wird die klimaschädlichste der Geschichte
-
Endgültige Zahlen vorgelegt: 2770 Verkehrstote in Deutschland im vergangenen Jahr

EU-Gericht: Melamin bleibt auf Liste besonders besorgniserregender Stoffe
Melamin bleibt auf der europäischen Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Melamin ist als Harz unter anderem in Küchenutensilien wie Pfannwendern oder auch Kunststoffgeschirr enthalten. (Az. T-163/23 und T-167/23)
Kommt Hitze dazu - etwa beim Kochen oder durch das Einfüllen heißer Flüssigkeiten - kann Melamin freigesetzt werden, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung herausfand. Die ECHA setzte es als chemischen Stoff, der wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt hat, auf die sogenannte Kandidatenliste.
Der Stoff ist damit nicht verboten. Ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent haben Verbraucherinnen und Verbraucher aber ein Recht darauf, vom Hersteller Informationen anzufordern. Gewerbliche Kunden und die ECHA müssen informiert werden.
Mehrere Unternehmen aus verschiedenen Ländern, die Melamin herstellen oder nutzen, klagten gegen die Aufnahme des Stoffs auf die Liste, hatten aber nun keinen Erfolg. Das Gericht sah keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler der Chemikalienagentur. Die Unternehmen können gegen das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof als nächsthöherer Instanz vorgehen.
F.Pedersen--AMWN