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Hüpfburgunfall mit verletzten Kindern: Geldstrafe für Betreiber in Krefeld
Nach einem Hüpfburgunfall mit mehreren verletzten Kindern hat das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Krefeld den 50-jährigen Betreiber zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Laut Anklage soll der Mann die Hüpfburg im März 2024 in Krefeld trotz einer amtlichen Unwetterwarnung betrieben haben.
Demnach wurde die Hüpfburg von einer Windböe erfasst und teilweise in die Luft gerissen. Vier Kinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf der Hüpfburg. Ein Kind wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, schlug auf dem Boden auf und zog sich Brüche an beiden Füßen zu. Ein weiteres Kind brach sich einen Arm, ein drittes verletzte sich an der Nase und erlitt Nasenbluten.
Die Staatsanwaltschaft forderte vor Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.
L.Miller--AMWN