-
Kwasniok-Aus in Köln für Funkel "nachvollziehbar"
-
NHL: Stützle und die Senators siegen auch in New York
-
NBA: Orlando verliert auch gegen Liga-Schlusslicht
-
Iran-Krieg: EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert Ende der Kampfhandlungen
-
Machthaber Kim: Nordkoreas Status als Atommacht ist "unumkehrbar"
-
Di Salvo bedauert Wanners Entscheidung für Österreich
-
"Sehr besonders": Brand mit Lyon zurück in Wolfsburg
-
Vorgezogene Parlamentswahl in Dänemark: Frederiksen strebt dritte Amtszeit an
-
Dritte Runde der Tarifverhandlungen in Chemie- und Pharmaindustrie beginnt
-
Mindestens 66 Tote bei Absturz von Militärmaschine in Kolumbien
-
SPD-Vorsitzende Bas: Debatte über neue Köpfe an der Parteispitze hat keinen Sinn
-
Israelische Armee greift Ziele im Süden der libanesischen Hauptstadt Beirut an
-
Sieg gegen Cilic: Zverev im Achtelfinale von Miami
-
EU und Australien schließen Handelsabkommen
-
Zwei Tote und dutzende Verletzte bei Flugzeugunglück in New York
-
Netanjahu kündigt nach Telefonat mit Trump Fortsetzung der Angriffe im Iran an
-
Sexueller Missbrauch: Bill Cosby muss Frau Millionen-Entschädigung zahlen
-
Militärmaschine mit 125 Insassen in Kolumbien abgestürzt
-
Neuer Audi Q9 im Realitätscheck
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Teheran dementiert Gespräche mit den USA
-
Dacia Striker: Schön und solide?
-
TotalEnergies beendet Windpark-Projekte vor US-Ostküste
-
Skoda Peaq: Neuer elektrischer 7‑Sitzer
-
Zahlreiche Tote bei Absturz von kolumbianischem Militärflugzeug befürchtet
-
Trump-Regierung setzt ICE-Mitarbeiter an Flughäfen ein
-
Abzocke an deutschen Zapfsäulen?
-
Dürr sucht die Machtprobe: Rücktritt als FDP-Chef - und erneute Kandidatur
-
Neuer vollelektrischer Mercedes GLC
-
Katalonien-Tour: Lipowitz-Kollege Evenepoel Auftaktzweiter
-
FDP-Vorstand tritt geschlossen zurück - Dürr will erneut als Chef antreten
-
Bundeswehrverband sieht deutlich höheren Personalbedarf in der Truppe
-
Scheidender Mainzer Ministerpräsident Schweitzer will in Landespolitik bleiben
-
Teils lange Haftstrafen nach tödlichem Balkonsturz bei Überfall in Hamburger Hochhaus
-
Trump vertagt Angriffspläne auf iranische Kraftwerke - Ölpreis gibt nach
-
Justizreferendum in Italien: Niederlage für Meloni zeichnet sich ab
-
FDP-Chef Dürr bietet Rücktritt an - Neuwahl von Parteispitze im Mai
-
Reiter meldet sich krank: Grüner Krause übernimmt Münchner Oberbürgermeistergeschäfte
-
Prognosen: Knapper Ausgang bei Referendum zu Justizreform in Italien
-
Bas warnt SPD vor Selbstzerfleischung - Koalition will Reformen durchziehen
-
Schnieder will nach CDU-Wahlsieg in Rheinland-Pfalz Sondierungen mit SPD vorbereiten
-
Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner
-
IEA-Chef warnt vor schwerer Energie-Krise - Ölpreis höchst volatil
-
Sloweniens Liberale stehen nach Sieg bei Parlamentswahl vor schwierigen Koalitionsgesprächen
-
Kommunalwahl in Frankreich: Rückenwind für RN und links-grüne Siege in Metropolen
-
Gericht weist Klage von jüdischem Studenten gegen Freie Universität Berlin ab
-
Ungarn nach Berichten über Durchstechen von Infos von EU-Treffen in Erklärungsnot
-
Klimaklagen scheitern: BGH verpflichtet Autobauer nicht zu früherem Verbrenner-Aus
-
Merz "dankbar" für Vertagung von Trumps Plänen zu Angriffen auf iranische Kraftwerke
-
Wadephul nimmt deutschen Botschafter gegen israelische Kritik in Schutz
-
Merz sieht Wahlsieg in Rheinland-Pfalz als Ansporn für Reformpolitik im Bund
Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte nach Angaben vom Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Er sah tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, was Voraussetzung für die Beobachtung ist.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor, hatte aber im November 2023 in Wiesbaden und nun auch in der nächsten Instanz keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.
Außerdem gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund sowie eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen, erklärte das Kasseler Gericht.
Einiges spreche dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik von Grund auf erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen wolle. Die Beschwerde der Partei gegen die Wiesbadener Entscheidung wurde zurückgewiesen.
Auf Bundesebene hatte der Verfassungsschutz die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
A.Jones--AMWN