-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal
-
BGH prüft Maskenkäufe von früherem Bundesgesundheitsminister Spahn in Pandemie
-
Spitzenkandidaten für Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich Bürgerfragen
-
Fernsehduell von Schwesig und Holm vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Termin für erste Landtagssitzung wird festgelegt
-
Trump droht mit dauerhafter Schließung des Kennedy Centers in Washington
-
Iran-Krieg: USA räumen erstmals Munitionsknappheit ein
-
US-Reise: Pistorius vereinbart mit Hegseth enge Rüstungszusammenarbeit
-
"Abschied, den er verdient": Messi noch einmal für Argentinien
-
Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"
-
Pistorius betont Einigkeit mit USA bei Truppenabzug und Tomahawks
-
Ed Sheeran: Veranstalter für Tournee-Rauswurf von Rapper Macklemore verantwortlich
-
Trump kündigt sofortige Schließung des Kennedy Centers in Washington an
-
Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz
-
Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Volleyball-EM: Deutschland unterliegt Frankreich
-
Ajax-Trainer bestätigt: ter Stegen wieder für Deutschland
-
US-Reise: Verteidigungsminister Pistorius trifft Hegseth im Pentagon
-
Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei in Rumänien
-
Bundeskanzler Merz sagt Reise nach New York zur UN-Generaldebatte ab
-
Von New York nach Halle: Zverev beim Davis Cup dabei
-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
-
Anwälte: Duterte leidet unter "erheblichen Gedächtnisverlusten"
-
Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh
-
Bund sagt Berlin höhere Hauptstadt-Unterstützung für Sicherheit und Kultur zu
-
Weitere Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Nach 1404 Tagen: Vuskovic zurück im HSV-Training
-
Katar: Schließung der Meerenge Bab al-Mandab hätte "katastrophale" Folgen für die Welt
-
Deutsch-französisches Raumflugzeug soll Astronauten ins All bringen
-
WHO: Ebola breitet sich in kongolesischer Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus
-
Krisensitzung in CDU-Zentrale: Merz ruft Präsidium für Wahlabend zusammen
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom würde Kamala Harris bei US-Wahl den Vortritt lassen
-
Gegenseitige Schuldzuweisungen nach russischem Angriff mit Leuchtraketen auf dänischen Hubschrauber
Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.
Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.
Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.
Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.
Y.Kobayashi--AMWN