-
Mutmaßlich islamistischer Anschlagsplan auf Weihnachtsmarkt: Ermittlungen in Bayern
-
Verdi-Umfrage: Jobcenter-Beschäftigte klagen über zu hohe Belastung
-
Schokoladenkrise: Ritter-Sport-Chef rechnet mit weiter steigenden Preisen
-
Draisaitl mit drei Vorlagen - nun 999 NHL-Scorerpunkte
-
Rodeln: Loch mit Schadensbegrenzung - Langenhan Zweiter
-
Ohne Wagner: Orlando verpasst Finale des NBA Cups
-
Übergegner Norwegen? Döll macht sich keine "großen Sorgen"
-
"Bestes Tor meiner Karriere": Bayer feiert Kunstschütze Terrier
-
Hopps Weg zurück zur WM: "Wollte die ganze Welt umarmen"
-
Afrika-Cup: Jackson fehlt den Bayern einige Wochen
-
US-Soldaten in Syrien bei mutmaßlichem IS-Angriff getötet - Trump droht mit Vergeltung
-
Bewaffneter tötet zwei Menschen an US-Eliteuniversität
-
Gespräche in Berlin über "möglichen Waffenstillstand in Ukraine"
-
Zweite Runde der Präsidentschaftswahl in Chile
-
Fünf Festnahmen wegen Anschlagsplänen auf Weihnachtsmarkt in Bayern
-
Ungarn fordern Rücktritt Orbans nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen
-
Merz: Freilassung politischer Gefangener in Belarus "erfüllt mich mit Freude"
-
US-Soldaten in Syrien in mutmaßlichem Hinterhalt des IS getötet
-
Traumtor von Terrier: Leverkusen gewinnt Derby gegen Köln
-
Belarus lässt nach US-Vermittlung Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa frei
-
Londoner Polizei: Keine Ermittlungen gegen Andrew wegen Vorwürfen von Giuffre
-
Trotz "Heimspiel" in Sinsheim: HSV auswärts weiter schwach
-
Belarussische Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa sowie weitere Gefangene frei
-
Erste Stadtseilbahn in Paris eröffnet - Linie C1 verbindet Vororte mit Metro
-
Bahn kauft mehr als 3000 neue Busse - auch bei chinesischem Hersteller
-
Grenzkonflikt mit Kambodscha: Thailand weist angebliche Einigung auf Waffenruhe zurück
-
DSV-Frauenstaffel läuft aufs Podium
-
NGO: Belarussische Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa freigelassen
-
Paderborn stürzt Karlsruhe tiefer in die Krise
-
Merz räumt Konjunktur klare Priorität vor Umweltschutz ein
-
Merz warnt vor dauerhafter Abkehr der USA - Nato "so lange wie möglich" erhalten
-
Merz vom Erfolg der Koalition überzeugt: Reformen dringend nötig
-
16 Tote durch Sturm und Regen im Gazastreifen - Drei Kinder unter den Opfern
-
US-Gesandter Witkoff zu Gesprächen mit Selenskyj und Europäern in Berlin erwartet
-
Minister der EU-Staaten einigen sich auf Fischereiquoten für 2026
-
Biathlon: Horn verpasst beim Verfolger das Podium knapp
-
Paukenschlag von Aicher: Sieg vor Vonn und Goggia
-
Beschlagnahme von Öltanker vor Venezuela: USA veröffentlichen Vollstreckungsbefehl
-
Erweiterungskommissarin wirbt für EU-Beitritt der Ukraine
-
Fan-Ausschreitungen: Messi bricht Stadiontour in Indien ab
-
FC Bayern: Rückkehr von Zauberfuß Musiala steht bevor
-
Spahn zu Heizungsgesetz: Es darf keinen Zwang bei Heizungen im Bestand geben
-
Bundeswehr-Soldaten helfen bei Bau von Schutzwall an Polens Ostgrenze
-
Korruptionsvorwürfe: Bolivianischer Ex-Präsidenten Arce in Untersuchungshaft
-
Kassenärzte-Chef fordert neue Praxisgebühr und Erhöhung der Tabaksteuer
-
Biathlon: Bitterling verlässt den DSV überraschend
-
Top-Quote: 3,09 Millionen sehen deutschen Finaleinzug
-
NHL: Peterka gewinnt gegen Grubauer - Mega-Trade um Hughes
-
Rodeln: Eggert/Müller siegen in Utah - Loch zur Halbzeit nur 14.
-
US-Gesandter Witkoff trifft Selenskyj und europäische Staatenlenker am Wochenende in Berlin
Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.
Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.
Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.
Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.
Y.Kobayashi--AMWN