
-
Renault-Chef De Meo verlässt französischen Autobauer
-
BBL: Bayern gewinnen erstes Finale gegen Ulm
-
Schützenfest zum Auftakt: FC Bayern demontiert Auckland City
-
Gidsels Füchse entzaubert: Magdeburg zurück auf Europas Thron
-
Duplantis springt in der Heimat Weltrekord
-
DFB-Pokal: Bayern in Wiesbaden, Stuttgart in Braunschweig
-
Dauphiné: Lipowitz bei Pogacar-Triumph Gesamtdritter
-
Zehntausende demonstrieren in den Niederlanden gegen Krieg im Gazastreifen
-
Israel und der Iran setzen schwere gegenseitige Angriffe fort
-
TTBL-Finale: Boll verliert zum Karriereabschluss
-
Tennis: Maria triumphiert sensationell im Queen's Club
-
Gattuso wird italienischer Nationaltrainer
-
Gegen Angstgegner Fritz: Zverev verpasst ersten Rasentitel
-
Medien: Mehr als 120 Tote im Iran seit Freitag
-
Drogenbeauftragter: "Wir haben ein Alkohol- und Tabakproblem in Deutschland"
-
Merz: Iran muss Angriffe auf zivile Ziele in Israel sofort beenden
-
Comeback-Königin Mertens gewinnt in 's-Hertogenbosch
-
Klöckner sieht Veteranentag als "Auftrag" an die Gesellschaft
-
Merz zu Eskalation in Nahost: Iran darf niemals über Atomwaffen verfügen
-
Zwei Tote bei Angriffen auf Politiker in Minnesota: Täter auf der Flucht
-
Millionenschaden durch Brand in Zentrum von Villingen
-
Vertrag bis 2027: Titz übernimmt Hannover
-
Zehn Menschen durch neue iranische Vergeltungsangriffe in Israel getötet
-
Ukraine meldet Übergabe von 1200 weiteren Leichen durch Russland
-
Bauministerin Hubertz will Kosten neuer Wohngebäude halbieren
-
Reh verirrt sich in Gartenpool: Erschöpftes Tier aus Wasser gerettet
-
Portal Verivox: Heizölpreise in Deutschland steigen nach Israels Angriff auf Iran
-
FC Bayern: Tel wechselt nach Leihe fest zu Tottenham
-
Alligatorähnliches Reptil in Vechta gesichtet: Stadt sperrt Wasserbecken
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy nach Verurteilung aus Ehrenlegion ausgeschlossen
-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: AfD-Chef Bollinger zum Spitzenkandidaten gewählt
-
Wehrbeauftragter Otte: Soldaten schützen auch Freiheit von Friedensaktivisten
-
Unfall mit Schülergruppe in Hürth: Auch 25-jähriger Begleiter stirbt
-
Mutter von sechs Kindern in Bayern getötet: Ehemann festgenommen
-
Nächster Rückschlag für DBB-Frauen: EM-Aus für Hartmann
-
Trump warnt Iran vor einem Angriff auf die USA
-
FBI setzt nach Attentaten auf Politiker in Minnesota Belohnung aus
-
"Albtraum": Draisaitls Oilers mit dem Rücken zur Wand
-
Trump feiert Militärparade in Washington - Landesweit Massenproteste gegen Präsidenten
-
Kein Sieger zum Auftakt: Messis Miami torlos gegen Al-Ahly
-
Rettungsdienst: Acht Tote und mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen auf Israel
-
Klub-WM in den USA: Kimmich spürt nur wenig "Euphorie"
-
Zverev will "perfekte Woche" krönen
-
Gidsels Final-Plan: "Zeigen, dass ich auch hier war"
-
Draisaitls Oilers verlieren Spiel fünf - Matchball für Florida
-
Rettungsdienst: Acht Tote mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen auf Israel
-
Rettungsdienst: Drei Tote und mehr als 130 Verletzte bei iranischen Angriffen in Israel
-
Erster Nationaler Veteranentag soll Arbeit von Soldatinnen und Soldaten würdigen
-
Israel bombardiert nach iranischen Raketenangriffen Ziele in Teheran
-
Staatsfernsehen: Iran startet weitere Angriffswelle - Luftalarm in Jerusalem und Tel Aviv

Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.
Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.
Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.
Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.
Y.Kobayashi--AMWN