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Brandenburger nach tödlichem Raserunfall zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Wegen der Verursachung eines tödlichen Raserunfalls ist ein 35-jähriger Brandenburger zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach ihn des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte. Außerdem wurde dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen.
Laut Anklage war der Mann aus Gartz an der Oder bei dem Unfall im Februar 2023 erheblich alkoholisiert. Um mit seinem Fahrzeug eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen, fuhr er mit mehr als 180 Stundenkilometern in eine Rechtskurve und nutze dabei auch die Gegenfahrbahn. Dort kam es zu einer frontalen Kollision mit einem entgegenkommenden Auto, dessen Insasse starb. Der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft plädierte im Prozess auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe.
T.Ward--AMWN