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Landgericht Mannheim verurteilt Waffensammler zu Bewährungsstrafen
In Mannheim ist ein Waffensammler wegen des verbotenen Herstellens und Besitzes von Schusswaffen sowie des unerlaubten Kaufs von Munition zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Karl B. habe sich zudem der Volksverhetzung schuldig gemacht, teilte das Landgericht am Freitag mit. Die Bewährungsstrafe beträgt ein Jahr und neun Monate, außerdem muss B. eine Geldstrafe von 1300 Euro zahlen.
Ein Teil der Strafe gelte bereits als vollstreckt, weil die Verzögerung des Verfahrens so kompensiert werde, hieß es weiter. Schusswaffen und Patronen wurden eingezogen. B. dürfe keine genehmigungspflichtigen Waffen mehr besitzen und nicht öffentlich den Nationalsozialismus oder den Holocaust verharmlosen.
Der Prozess gegen eine Gruppe aus insgesamt vier Männern mit "staatskritischer Einstellung" hatte Anfang Januar begonnen. Ins Rollen war der Fall Anfang 2017 durch verdeckte Ermittler gekommen. Sie beschlagnahmten Munition, die B. ihnen offenbar verkaufen wollte. Bei der folgenden Razzia wurden mehrere Waffenlager ausgehoben.
In der vergangenen Woche wurden bereits drei weitere Angeklagte verurteilt. Einer von ihnen, Thiemo B., wurde unter anderem für schuldig befunden, unerlaubt eine halbautomatische Waffe geführt zu haben und außerdem mit Sprengstoff umgegangen zu sein. Die Ermittler hatten 2017 bei ihm Waffen, Munition und Schwarzpulver beschlagnahmt. Er bekam nun anderthalb Jahre auf Bewährung.
Klaus D., der als Sportschütze als einziger der Gruppe eine Waffenerlaubnis hatte, wurde wegen der Weitergabe von Munition zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Gegen Frank E. wurde eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verhängt, unter anderem wegen der unerlaubten Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen. Bei ihm hatten die Ermittler neben Munition und anderen Waffen auch einen Flammenwerfer gefunden.
T.Ward--AMWN