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Bundeskabinett tagt zu Organtransplantationen und Zuständigkeiten für Gerichte
Das Bundeskabinett berät in seiner Sitzung am Mittwoch (10.00 Uhr) über ein Gesetz zu Organtransplantationen und eines zur neuen Verteilung von Zuständigkeiten bei Gerichten. Die Vorlage von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll bisher nicht erlaubte sogenannte Überkreuz-Spenden von Nieren ermöglichen. Bisher darf dieses Organ nur nahen Verwandten oder Bekannten gespendet werden, was aber wegen Blutgruppenunterschieden oder anderer Faktoren medizinische Risiken birgt.
Daher soll nun eine sogenannte Überkreuzspende ermöglicht werden, dass also die Niere nicht nur an den Partner oder die Partnerin gehen kann, sondern an eine Empfängerin oder einen Empfänger eines zweiten Paares, das seinerseits eine Niere spendet. Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) hatte dieses Gesetz bereits 2024 initiiert. Das Kabinett befindet auch über eine Formulierungshilfe für ein Gesetz von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), das die Zuständigkeiten von Amtsgerichten auf höhere Streitwerte ausweiten soll.
O.Johnson--AMWN