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BGH: Berliner Landgericht muss Einziehung von sechs Clanimmobilien neu prüfen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Berliner Landgericht die Einziehung mehrerer Clanimmobilien neu prüfen. Ursprünglich lehnte das Gericht sie ab - machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH in einem nun bekannt gewordenen Urteil feststellte. Es geht um sechs Wohnungen oder Gebäude, die zwischen 2012 und 2018 für insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro erworben wurden. (Az. 5 StR 465/24)
Die Staatsanwaltschaft wollte die Immobilien in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren einziehen lassen. Das ist seit einer Neuregelung vom Juli 2017 möglich, wenn das betroffene Vermögen aus Straftaten stammt - dafür aber niemand verurteilt werden kann. Im konkreten Fall gab es Geldwäschevorwürfe gegen den Käufer der Immobilien. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber 2020 eingestellt.
Der Mann war im Dezember 2023, als das Berliner Landgericht die Einziehung der Immobilien ablehnte, 27 Jahre alt. Das Landgericht glaubte, dass sein Vater die Aufträge für die Immobilienkäufe gab - aber nicht offiziell als Eigentümer auftreten wollte, weil er Sozialleistungen bezog. Es ging in seinem Urteil davon aus, dass eine Immobilie nur dann eingezogen werden kann, wenn sie vollständig durch Straftaten finanziert wurde. Das sah der BGH nun anders.
Entscheidend ist demnach, dass der aus Straftaten stammende Anteil nicht "völlig unerheblich" ist. Das Landgericht muss auch prüfen, ob womöglich aus Straftaten stammendes Geld über legale Finanzierungsformen wie ein Bankdarlehen eingebracht wurde.
Der BGH fand auch Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem sei nicht genau geprüft worden, ob angebliche Erträge aus Verkäufen und Vermietung im Libanon plausibel seien. Das Landgericht müsse das Gesamtbild betrachten, beispielsweise den Einsatz von Strohmännern oder Falschangaben in notariellen Verträgen unter Mitwirkung des Vaters.
Eine andere Kammer muss nun neu verhandeln und entscheiden. Im März dieses Jahres ordnete das Landgericht bereits die Einziehung von 58 Clanimmobilien in Berlin und Brandenburg an. Über das schon im Juli ergangene BGH-Urteil berichtete zuerst das Portal LTO.
S.Gregor--AMWN