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Missbrauchsprozess gegen früheren Kommunalpolitiker: Mildere Haftstrafe in Bochum
In einem Berufungsprozess gegen einen früheren Kommunalpolitiker wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Bochum die Strafe gemildert. Der Angeklagte wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Dienstag zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit fiel die Strafe drei Monate geringer aus als beim ersten Urteil im Mai.
Der ehemalige Kommunalpolitiker wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie schuldig gesprochen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später lediglich mit Blick auf eine Einzelstrafe und die Gesamtstrafe auf.
Das Gericht stellte im Mai rechtskräftig fest, dass sich der 42-Jährige seit Anfang 2018 mehrfach mit Jugendlichen zum Sex verabredet hatte. Bei dem Mann handelt es sich um einen früheren Vizebürgermeister von Lünen.
Er gab den 14- bis 17-Jährigen als Gegenleistung für die sexuellen Handlungen in der Regel Bargeld. Die Treffen fanden in Bochum, Dortmund und Lünen statt. Mehrfach wurden über Internetportale oder einen Messengerdienst auch Nacktbilder ausgetauscht.
2019 hatte der Mann zudem mit einem damals zwölf- beziehungsweise 13-jährigen Kind Kontakt und führte mit diesem einen stark sexualisierten Chatverkehr. Dabei forderte er das Kind mehrfach auf, Nacktbilder zu versenden. Auch wollte er das Kind für Oralverkehr zu einem Treffen bewegen.
P.Stevenson--AMWN