-
Eintracht-Frauen mit Mühe auf Island
-
Russland will Angriffe auf die Ukraine nicht unterbrechen
-
Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert
-
Ronaldo macht einfach weiter: "Gegenwart das Wichtigste"
-
CDU-interne Kritik an Dominanz des Wirtschaftsflügels - Warnungen vor Niedergang
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu US-Wahlen eingeladen - Kritik aus Berlin
-
Milei bezeichnet UNO vor Vollversammlung als "nutzlose Organisation"
-
Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht
-
Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt
-
Absage an Olympiabewerbung in Berlin: CDU-Kandidat Evers kritisiert Linke scharf
-
Trumps "Friedensrat" stellt Gaza-Wiederaufbauplan über 2,45 Milliarden Dollar vor
-
CDU bringt Beobachtung der Berliner Linken durch Verfassungsschutz ins Spiel
-
Erstmals keine OSZE-Beobachter zu Wahlen in den USA eingeladen
-
Studie zu sexualisiertem Fehlverhalten: Pistorius erwartet besseren Opferschutz
-
Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht
-
USA laden Putin zum G20-Gipfel in Miami im Dezember ein
-
Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt
-
Erklärung von G4-Staaten: Wadephul fordert Reform des UN-Sicherheitsrats
-
Dreh mit Deutschem Schäferhund war für Brad Pitt "bewegende Erfahrung"
-
UN-Debatte: Irans Präsident Peseschkian weist Trumps Drohungen zurück
-
أليكس بودي والبروفيسور الدكتور شتيفان هاوبت يتفقان على التعاون من أجل مجموعة فنية أسطورية في رومانيا
-
アレックス・ボディ氏とシュテファン・ハウプト教授、ルーマニアの伝説的な美術コレクションをめぐり提携に合意
-
亞歷克斯·博迪與史蒂芬·豪普特教授就羅馬尼亞傳奇藝術收藏達成合作協議
-
Алекс Боді та проф. д-р Стефан Гаупт домовилися про співпрацю щодо легендарної колекції мистецтва в Румунії
-
Алекс Боди и проф. д-р Стефан Хаупт договорились о сотрудничестве в рамках легендарной коллекции произведений искусства в Румынии
-
Israelfeindlicher Angriff auf Mann in Düsseldorf - Staatsschutz ermittelt
-
Alex Bodi și prof. dr. Stefan Haupt încheie un acord de cooperare pentru o colecție de artă legendară în România
-
Bericht: Frühere Spitzenpolitiker von Berliner SPD gegen Gespräche mit Linkspartei
-
Berichte: Berlin zieht Bewerbung um Olympische Sommerspiele ab 2036 zurück
-
"Stille Helden": Linnemann schließt Kürzungen für pflegende Angehörige aus
-
Nationalelf trägt schon am Donnerstag letztes adidas-Trikot
-
Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin
-
Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend
-
Erneut antisemitische Hetze verbreitet: Sieben Jahre Haft für Rentner in München
-
Syriens Übergangspräsident bekräftigt vor der UNO Anspruch auf den Golan
-
Medien: Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Erstmals wieder hochrangiges Treffen von Vertretern Polens und Belarus' bei UN-Vollversammlung
-
Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
-
Großbritannien will mit neuem Zentrum gegen russische Desinformation vorgehen
-
Bahn: Neue Italien-Verbindung bindet beliebte Urlaubsziele "noch komfortabler" an
-
Baden-Württemberg: Hunderte Kilogramm Zwetschgen gestohlen - acht Bäume abgeerntet
-
Linnemann will an privater Krankenversicherung festhalten
-
Eriksen und Wolfsburg lösen Vertrag
-
IStGH spricht Ex-Rebellenchef aus Zentralafrikanischer Republik schuldig
-
Frankreich nach Jahren wieder auf Platz eins der Skidestinationen
-
Krisendiplomatie zur Ukraine in New York - Rede Selenskyjs bei UN-Generaldebatte
-
Preise nicht gesunken: ADAC fordert Abschaffung der Zwölf-Uhr-Regel an Tankstellen
-
Freundin erstickt und in Wald vergraben: Zehn Jahre Haft in Bayern
-
Bundesregierung verschärft Vorgehen gegen Sozialmissbrauch
-
Sachsen-Anhalt: Cannabisplantage und hundert Kilogramm Blüten bei Razzia beschlagnahmt
"Spiegel" mit Verfassungsbeschwerde zu Artikeln über Wirecard-Skandal erfolgreich
Eine Verfassungsbeschwerde des Magazins "Der Spiegel" im Zusammenhang mit Artikeln über den Wirecard-Skandal hat in Karlsruhe Erfolg gehabt. Eine Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts verletzt die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit des Magazins, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklärte. Ein früherer Wirecard-Mitarbeiter war vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen Berichte über Strafvorwürfe gegen ihn vorgegangen. (Az. 1 BvR 573/25)
Der Münchner Finanzdienstleister Wirecard galt einst als deutscher Hoffnungsträger und seine Aktie als gute Investition. Dann wurde bekannt, dass Wirecard jahrelang Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, wodurch der Umsatz künstlich aufgebläht wurde. Schließlich meldete Wirecard im Juni 2020 Insolvenz an.
Im November 2020 und im Februar 2021 veröffentlichte der "Spiegel" Artikel über den Skandal, in denen auch über den Kläger berichtet wurde. Fotos zeigten ihn unverpixelt. Er zog in München vor Gericht und forderte, dass im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen ihn nicht so berichtet wird, dass er erkennbar sei. Seine Klage hatte vor dem Landgericht Erfolg, das Oberlandesgericht wies die Berufung des "Spiegel" zurück.
Nun muss es erneut über den Fall entscheiden. Denn der Eingriff in die Grundrechte des Magazins ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, wie Karlsruhe erklärte. Das Oberlandesgericht habe bei einem der Artikel zu strenge Maßstäbe an die sogenannte Verdachtsberichterstattung angelegt.
Die Münchner Richter hatte sie für unzulässig gehalten, weil es nicht genügend Beweistatsachen gebe. Dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Kläger einleitete, reiche nicht aus. Das sah das Verfassungsgericht nun anders.
Die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung könne nicht allein davon abhängig gemacht werden, dass ein bestimmter Grad an Wahrscheinlichkeit für die Begründetheit des Verdachts spreche, erklärte es. Es verstoße gegen die Meinungsfreiheit, wenn die Presse eine Verdachtsberichterstattung nur dann veröffentlichen dürfe, wenn sie die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung über den Anfangsverdacht hinaus belegen könne.
Insbesondere gilt das Karlsruhe zufolge für Artikel über komplexe Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität. Das Oberlandesgericht habe außerdem das Interesse der Öffentlichkeit nicht hoch genug gewichtet. Je mehr sich die Straftat von gewöhnlicher Kriminalität abhebe - durch die Art, wie sie begangen wurde, oder durch besonders schwere Folgen - desto stärker sei dieses Interesse.
Der andere Artikel wurde vom Oberlandesgericht den Karlsruher Richtern zufolge nicht ausreichend in den Kontext eingeordnet. Zu Unrecht sei es davon ausgegangen, dass er Tatsachenbehauptungen enthalte. Der Beschluss aus München wurde aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.
M.Thompson--AMWN