-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Anthropic-Präsidentin Daniela Amodei: Skandalöse Hochzeit mit Stofftieren vor IPO
-
Steinbock-Wochenhoroskop: Unerwartete Wendungen in Liebe und Finanzen
-
CNH-Regelung in Brasilien: Automatische Ausstellung vs. Antrag beim Detran
-
Tuchel verteidigt Ben White gegen England-Fans
-
Musikreview: Panchiko, Keane Baldwin und CATHEDRA. im Fokus
-
Sisi ehrt gefallenen Offizier mit Hochzeit seiner Tochter
Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)
Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, ihm den Wiedereintritt die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.
Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.
Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen die Firma gar nicht berechtigt war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.
X.Karnes--AMWN