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Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"
Die Staatsanwaltschaft in Russland hat den deutschen Auslandssender Deutsche Welle (DW) als "unerwünschte Organisation" eingestuft. Dies gab die Deutsche Welle am Sonntag unter Berufung auf russische Medienberichte bekannt. Der Schritt zeige, "wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet", erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Der Sender werde sich dadurch aber nicht abschrecken lassen und weiterhin Medienangebote für Nutzer in Russland bereitstellen - unter Umgehung der Zensur.
Wer mit "unerwünschten Organisationen" zusammenarbeitet, macht sich in Russland strafbar und muss mit hohen Geldstrafen, im Extremfall sogar mit Haft rechnen, wie die Deutsche Welle erklärte. Schon das Teilen von Inhalten von Medienanbietern, die als unerwünschte Organisationen gelten, gelte als Straftat – etwa das Teilen von journalistischen Beiträgen auf Social Media.
Für russische Staatsangehörige gelte das Verbot der Zusammenarbeit auch außerhalb des russischen Staatsgebiets. Somit seien russische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DW direkt betroffen. In Russland darf die DW ohnehin seit Jahren nicht mehr arbeiten.
"Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor", erklärte Intendantin Massing. "Wir werden weiterhin unabhängig berichten - über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind, damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können."
Seit März 2022 gilt die DW in Russland bereits als "ausländischer Agent". Als "ausländische Agenten" stuft Russland Personen, Medien und Organisationen ein, die aus dem Ausland finanziert werden. Zuvor wurde der DW ein Sendeverbot erteilt, das Moskauer DW-Studio musste ins Exil, und die Internetseite der DW wurde in Russland gesperrt.
Die Einstufung als "unerwünschte Organisation" stellt dem Sender zufolge eine weitere Verschärfung der Maßnahmen dar. Die Entscheidung über eine solche Einstufung treffe der russische Generalstaatsanwalt oder seine Vertreter. Eine offizielle Mitteilung der russischen Behörden lag der DW nach eigenen Angaben nicht vor.
D.Cunningha--AMWN