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Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
Zwei Jahre nach dem Verbot der rechtsextremistischen Gruppe Hammerskins Deutschland durch das Bundesinnenministerium hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch darüber verhandelt. Ein Urteil wird am Freitag verkündet, wie das Gericht nach der Verhandlung mitteilte. Mehrere regionale sogenannte Chapter und einzelne Mitglieder der Hammerskins klagten. (Az. 6 A 6.23 u.a.)
Das Bundesinnenministerium hatte die Hammerskins, die regionalen Gruppen und die Teilorganisation Crew 38 im September 2023 verboten. Diese richteten sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung, hieß es zur Begründung. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Waffen und Gegenstände mit rechtsextremistischen Symbolen gefunden.
Die Kläger machen geltend, dass es gar keine bundesweite Dachorganisation gebe, sondern nur autonome, regional organisierte Gruppen. Die einzelnen Chapter würden die in der Verbotsverfügung genannten Ziele nicht gemeinschaftlich verfolgen. Das Bundesverwaltungsgericht ist für solche Klagen gegen Vereinsverbote erst- und letzinstanzlich zuständig.
S.F.Warren--AMWN