-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Anthropic-Präsidentin Daniela Amodei: Skandalöse Hochzeit mit Stofftieren vor IPO
-
Steinbock-Wochenhoroskop: Unerwartete Wendungen in Liebe und Finanzen
-
CNH-Regelung in Brasilien: Automatische Ausstellung vs. Antrag beim Detran
-
Tuchel verteidigt Ben White gegen England-Fans
-
Musikreview: Panchiko, Keane Baldwin und CATHEDRA. im Fokus
-
Sisi ehrt gefallenen Offizier mit Hochzeit seiner Tochter
-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben
Wegen eines mutmaßlichen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen einen 29-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die 28 und 59 Jahre alten Opfer am 19. April in Bad Nauheim heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben, was er kurz nach seiner Festnahme einräumte, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sein ebenfalls angeklagter 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser bestreitet.
Den Angaben zufolge soll der Angeklagte die Opfer vor deren Wohnanschrift überrascht und sie mit mindestens zehn Schüssen getötet haben. Beide Opfer erlagen noch am Tatort schweren inneren Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat aus Rache begangen wurde.
Demnach soll der Vater der beiden Angeklagten Ende Februar 2021 in der Türkei von einem Angehörigen der Familie der Erschossenen getötet worden sein. Laut Staatsanwaltschaft sind alle Beteiligte türkische Staatsangehörige. Es wurde eine Pistole beschlagnahmt, die als Tatwaffe in Betracht kommt.
Die Angeklagten sind nicht vorbestraft. Über die Anklage entscheidet das Landgericht Gießen. Ein zunächst gegen einen weiteren Bruder der Angeklagten im Alter von 31 Jahren erlassener Haftbefehl wurde inzwischen wieder aufgehoben. Die Ermittlungen gegen ihn wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
L.Harper--AMWN