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Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung nach Tötung von Vater in Brandenburg
Das Landgericht im brandenburgischen Cottbus hat einen Jugendlichen nach der Tötung seines Vaters zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er im Januar 2024 mit einem Messer fünfmal potenziell tödlich auf den Vater eingestochen hatte.
Die Tat ereignete sich in Schönefeld während eines Streits zwischen Vater und Sohn. Der Jugendliche war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Wegen seines Alters fand die Verhandlung abseits der Öffentlichkeit statt.
Drei der fünf Stiche wertete die Kammer in ihrem Urteil am Dienstag als Notwehr. Welcher Stich letztlich den Tod des Opfers verursachte, ließ sich vor Gericht nicht klären.
Deswegen nahm die Kammer nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" an, dass es einer der Stiche aus Notwehr war. Da die Stiche, die nicht aus Notwehr erfolgten, deswegen nicht tödlich waren, verurteilte die Kammer ihn wegen versuchten Totschlags.
F.Dubois--AMWN