-
Mutmaßlich islamistischer Anschlagsplan auf Weihnachtsmarkt: Ermittlungen in Bayern
-
Verdi-Umfrage: Jobcenter-Beschäftigte klagen über zu hohe Belastung
-
Schokoladenkrise: Ritter-Sport-Chef rechnet mit weiter steigenden Preisen
-
Draisaitl mit drei Vorlagen - nun 999 NHL-Scorerpunkte
-
Rodeln: Loch mit Schadensbegrenzung - Langenhan Zweiter
-
Ohne Wagner: Orlando verpasst Finale des NBA Cups
-
Übergegner Norwegen? Döll macht sich keine "großen Sorgen"
-
"Bestes Tor meiner Karriere": Bayer feiert Kunstschütze Terrier
-
Hopps Weg zurück zur WM: "Wollte die ganze Welt umarmen"
-
Afrika-Cup: Jackson fehlt den Bayern einige Wochen
-
US-Soldaten in Syrien bei mutmaßlichem IS-Angriff getötet - Trump droht mit Vergeltung
-
Bewaffneter tötet zwei Menschen an US-Eliteuniversität
-
Gespräche in Berlin über "möglichen Waffenstillstand in Ukraine"
-
Zweite Runde der Präsidentschaftswahl in Chile
-
Fünf Festnahmen wegen Anschlagsplänen auf Weihnachtsmarkt in Bayern
-
Ungarn fordern Rücktritt Orbans nach Bekanntwerden von Missbrauchsfällen
-
Merz: Freilassung politischer Gefangener in Belarus "erfüllt mich mit Freude"
-
US-Soldaten in Syrien in mutmaßlichem Hinterhalt des IS getötet
-
Traumtor von Terrier: Leverkusen gewinnt Derby gegen Köln
-
Belarus lässt nach US-Vermittlung Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa frei
-
Londoner Polizei: Keine Ermittlungen gegen Andrew wegen Vorwürfen von Giuffre
-
Trotz "Heimspiel" in Sinsheim: HSV auswärts weiter schwach
-
Belarussische Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa sowie weitere Gefangene frei
-
Erste Stadtseilbahn in Paris eröffnet - Linie C1 verbindet Vororte mit Metro
-
Bahn kauft mehr als 3000 neue Busse - auch bei chinesischem Hersteller
-
Grenzkonflikt mit Kambodscha: Thailand weist angebliche Einigung auf Waffenruhe zurück
-
DSV-Frauenstaffel läuft aufs Podium
-
NGO: Belarussische Oppositionelle Bjaljazki und Kolesnikowa freigelassen
-
Paderborn stürzt Karlsruhe tiefer in die Krise
-
Merz räumt Konjunktur klare Priorität vor Umweltschutz ein
-
Merz warnt vor dauerhafter Abkehr der USA - Nato "so lange wie möglich" erhalten
-
Merz vom Erfolg der Koalition überzeugt: Reformen dringend nötig
-
16 Tote durch Sturm und Regen im Gazastreifen - Drei Kinder unter den Opfern
-
US-Gesandter Witkoff zu Gesprächen mit Selenskyj und Europäern in Berlin erwartet
-
Minister der EU-Staaten einigen sich auf Fischereiquoten für 2026
-
Biathlon: Horn verpasst beim Verfolger das Podium knapp
-
Paukenschlag von Aicher: Sieg vor Vonn und Goggia
-
Beschlagnahme von Öltanker vor Venezuela: USA veröffentlichen Vollstreckungsbefehl
-
Erweiterungskommissarin wirbt für EU-Beitritt der Ukraine
-
Fan-Ausschreitungen: Messi bricht Stadiontour in Indien ab
-
FC Bayern: Rückkehr von Zauberfuß Musiala steht bevor
-
Spahn zu Heizungsgesetz: Es darf keinen Zwang bei Heizungen im Bestand geben
-
Bundeswehr-Soldaten helfen bei Bau von Schutzwall an Polens Ostgrenze
-
Korruptionsvorwürfe: Bolivianischer Ex-Präsidenten Arce in Untersuchungshaft
-
Kassenärzte-Chef fordert neue Praxisgebühr und Erhöhung der Tabaksteuer
-
Biathlon: Bitterling verlässt den DSV überraschend
-
Top-Quote: 3,09 Millionen sehen deutschen Finaleinzug
-
NHL: Peterka gewinnt gegen Grubauer - Mega-Trade um Hughes
-
Rodeln: Eggert/Müller siegen in Utah - Loch zur Halbzeit nur 14.
-
US-Gesandter Witkoff trifft Selenskyj und europäische Staatenlenker am Wochenende in Berlin
Kurze jährliche Anwesenheit genügt für Behalten von Aufenthaltsrecht in EU
Der Bürger eines Nicht-EU-Lands mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung in der EU verliert diese Rechtsstellung nicht, wenn er sich in einem Jahr nur wenige Tage in der Union aufhält. Es sei nicht notwendig, den gewöhnlichen Aufentshaltsort in der EU zu haben, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Kasachen in Österreich. (Az. C-432/20)
Der Mann sollte seine langfristige Aufenthaltsberechtigung verlieren, weil er sich in den vergangenen Jahren jeweils nur kurz in der EU aufgehalten hatte. Dagegen klagte er vor dem Wiener Verwaltungsgericht.
Dieses vermutete, dass die entsprechende österreichische Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Es setzte das Verfahren darum aus und legte dem EuGH Fragen vor. Das Gericht wollte wissen, ob jede physische Anwesenheit in einem Jahr ausreicht oder ob Mitgliedsstaaten zusätzliche Voraussetzungen einführen dürfen.
Der Gerichtshof antwortete nun, dass jeder Aufenthalt ausreiche - auch wenn er nur wenige Tage daure. Menschen mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung hätten ihre Verwurzelung im betreffenden Land bereits belegt. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Wien entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
P.Costa--AMWN