-
"Ein guter Punkt": Heckings Debüt macht Wolfsburg Hoffnung
-
Nur ein Punkt beim HSV: Kwasniok schaltet in den Derby-Modus
-
"Zweikampfführung überdenken": Besondere Rote Karte für Nmecha
-
Champions League weiter im Blick: Bayer gerät unter Druck
-
Ostbeauftragte sieht noch "große Ost-West-Unterschiede" und will Frauen stärken
-
Vor Trump-Reise: USA und China beraten über Handel
-
Rund 4,7 Millionen Menschen zur Kommunalwahl in Hessen aufgerufen
-
Frankreichs Kommunalwahlen als Stimmungstest für Präsidentschaftswahl 2027
-
Staatsmedien: Kim beaufsichtigt Test von hochmodernem Mehrfachraketenwerfer
-
Parlamentswahl im kommunistischen Vietnam begonnen
-
Drei iranische Fußballerinnen ziehen Asylantrag in Australien zurück
-
Indian Wells: Zverev gegen Sinner erneut chancenlos
-
Formel 1 sagt Rennen in Bahrain und Saudi-Arabien ab
-
Sonntagstrend: Union verliert leicht und liegt nun wieder gleichauf mit AfD
-
Demonstranten in Kuba randalieren in Büro von Kommunistischer Partei
-
Iran-Krieg: Schweiz lehnt zwei Überfluggesuche für US-Militärflugzeuge ab
-
Handball: Kiel mit Statement-Sieg im Derby
-
Schmähpreis Goldene Himbeere für "Krieg der Welten" und "Schneewittchen"
-
Sachsen-Anhalt: Fraktionschefin von Angern führt Linke in Landtagswahlkampf
-
Snowboard: Hofmeister triumphiert in Kanada
-
Díaz-Platzverweis: Kompany bedient - Dingert räumt Fehler ein
-
Trump drängt andere Länder zur Entsendung von Kriegsschiffen in Straße von Hormus
-
Raimund erlebt Desaster - Deschwanden schreibt Geschichte
-
Slowakei gibt Blockade in letzter Minute auf: EU-Sanktionen gegen Moskau verlängert
-
Trotz Negativzahlen: DBS zieht positive Bilanz
-
Erstmals seit sieben Jahren US-Flagge an Botschaft in Venezuela gehisst
-
In Unterzahl: Bayern erkämpft Punkt in Leverkusen
-
Hecking verpasst perfekten Einstand
-
Adeyemi und Reggiani jubeln: BVB hält Verfolger auf Abstand
-
Steinmeier und Merz würdigen verstorbenen Philosophen Habermas
-
Verfolgung: Hettich-Walz fällt weit zurück - Voigt stark
-
Philosoph Jürgen Habermas mit 96 Jahren gestorben
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Linke und BSW küren Spitzenkandidaten
-
Belgiens Regierungschef fordert Ukraine-Verhandlungen der EU mit Russland
-
Nobelpreisträger Stiglitz: Trump hat "Handgranate auf Weltwirtschaft geworfen"
-
Israels Verteidigungsminister: Iran-Krieg zwei Wochen nach Beginn in "entscheidender Phase"
-
Popp verlässt den VfL Wolfsburg und wechselt zum BVB
-
Philosoph Jürgen Habermas gestorben
-
Paderborn verpasst Sprung auf Aufstiegsplatz
-
Bei Kornetka-Debüt: Braunschweig gelingt Befreiungsschlag
-
Verfolgung von Otepää: Biathlet Nawrath auf Rang acht
-
Aicher starke Vierte - und vor Shiffrin
-
Iranische Behörden: "Normaler" Betrieb auf Öl-Insel Charg trotz US-Angriffen
-
Nur Vierte: Forster verpasst Gold-Hattrick klar
-
Explosion vor jüdischer Schule in Amsterdam - Israel verurteilt "Epidemie des Antisemitismus"
-
SPD und CDU stimmen für Koalitionsvertrag: Weg für Rot-Schwarz in Brandenburg frei
-
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsministerin Oldenburg führt Linke in Landtagswahl
-
Nachträgliche Verleihung von Karlspreis an belarussische Oppositionelle Kolesnikowa
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: FDP wählt Landeschef Meyer zu Spitzenkandidat
-
US-Regierung kritisiert Nachrichtensender CNN wegen Berichten über Iran-Krieg
Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt
Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.
Nach Gerichtsangaben trat der Mann im Jahr 2021 in einem Gefängnis einen nach einer Auseinandersetzung fixierten Strafgefangenen mit dem Fuß gezielt in den Unterleib, als dieser von anderen Beamten an ihm vorbei in einen gesicherten Haftraum getragen wurde. Der Beamte habe "seine beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht sowie seine Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten schuldhaft verletzt". Dass der Gefangene arg- und wehrlos gewesen sei, wiege dabei besonders schwer.
Mit der Entscheidung im Beschwerdeverfahren verschärfte das oberste niedersächsische Verwaltungsgericht die Disziplinarmaßnahmen gegen den wegen des Angriffs strafrechtlich rechtskräftig verurteilten früheren Beamten massiv. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte ihm 2024 in erster Instanz zunächst die Dienstbezüge für ein Jahr um fünf Prozent gekürzt. Es sah aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens mildernde Umstände. Zum damaligen Zeitpunkt war der Mann noch im aktiven Dienst.
Im Berufungsverfahren kam das Oberverwaltungsgericht nun zum einem anderen Schluss. Es lägen keine durchgreifenden Milderungsgründe vor. Zwar sei aufgrund der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen nicht ausgeschlossen, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter einer psychischen Erkrankung gelitten habe, die seine Steuerungsfähigkeit beeinflusst habe. In der Gesamtschau sei der zuständige Senat aber zu der Auffassung gekommen, dass dies nicht erheblich der Fall gewesen sei.
Laut Gericht handelt es sich bei der Aberkennung des Ruhegehalts um die disziplinarrechtlich schwerstmögliche Sanktion. Zu der Entscheidung kam es demnach analog zum entsprechenden Vorgehen bei einem noch im Dienst befindlichen Beamten - dieser hätte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren und wäre aus dem Dienst entlassen worden.
F.Pedersen--AMWN