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Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)
Die Bedingungen für Prepaid-Geschenkkarten sahen vor, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst dann in Kraft treten sollte, wenn das Guthaben auf dem Konto aufgebraucht war. Dadurch können Kundinnen und Kunden die Mitgliedschaft nicht pausieren, wie der BGH ausführte - anders als wenn nicht vorab bezahlt worden wäre. Eine Kündigung könne, je nach Fall, erst bis zu 39 Monate später wirksam werden.
Die entsprechende Klausel ist unwirksam. Der BGH beurteilte die Lage damit anders als das Berliner Kammergericht, das die Klage der Verbraucherzentrale im Juli noch abgewiesen hatte.
A.Jones--AMWN