
-
Trump droht mit Sanktionen auf iranische Ölkäufe "jeder Größenordnung"
-
Vor Konklave: Arbeiter errichten Schornstein auf Dach der Sixtinischen Kapelle
-
Nur sechs Stimmen Vorsprung: Reform UK gewinnt bei Nachwahl Parlamentssitz von Labour
-
NHL: Draisaitl und Edmonton weiter - Stützle raus
-
Proteste in USA gegen Trump-Regierung bei Kundgebungen zum 1. Mai
-
NHL: Stützle und Ottawa scheitern im "Battle of Ontario"
-
NBA: Schröder und Detroit in Play-offs ausgeschieden
-
Rumänien wählt neuen Präsidenten - Ultrarechter Simion mit guten Aussichten
-
Doubleheldin Schüller: Echt "platt", aber Party geht immer
-
Müller hat Abschied "noch nicht ganz realisiert"
-
Apple vermeldet Rekordgewinn - und fürchtet Kosten in Millionenhöhe wegen US-Zöllen
-
Israel greift Ziele nahe syrischem Präsidentenpalast in Damaskus an
-
Vergewaltigungsvorwürfe: Russell Brand muss sich vor Gericht verantworten
-
Gericht in London urteilt im Berufungsprozess um Polizeischutz für Prinz Harry
-
US-Zoll auf Päckchen aus China verdreifacht sich auf 90 Prozent
-
US-Bundesrichter: Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz "rechtswidrig"
-
kicker: Leverkusen legt sich auf ten Hag fest
-
Europa League: ManUnited und Tottenham auf Finalkurs
-
Conference League: Gosens mit Florenz vor dem Halbfinal-Aus
-
Trumps Sicherheitsberater Waltz wird nach Chatgruppenaffäre ersetzt
-
Demonstrationen zum 1. Mai in deutschen Städten bislang vorwiegend friedlich
-
Trump: Bisheriger Sicherheitsberater Waltz soll US-Botschafter bei der UNO werden
-
Drama in Ungarn: Magdeburg im Final Four der Champions League
-
Nach Kämpfen mit Regierungstruppen: Syrischer Drusenführer spricht von "Völkermord"
-
Ukraine und USA äußern sich nach Unterzeichnung des Rohstoffabkommens positiv
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz muss gehen
-
Märtens erneut mit Top-Leistung - Klemet vor Wellbrock
-
Weltmeistertrainer Herbert übernimmt 2026 Kanadas Basketballer
-
Gasflasche in Niendorf explodiert: Elf Verletzte in Ostsee-Urlaubsort
-
Schüller mit Dreierpack: Bayern-Frauen feiern erstes Double
-
NHL: Draisaitl in Endauswahl um MVP-Auszeichnung
-
US-Medien: Trumps Nationaler Sicherheitsberater Waltz geht
-
62. Eschborn-Frankfurt: Matthews gewinnt im Massensprint
-
Maibaum stürzt in Menschenmenge: Fünf Verletzte in Nordhein-Westfalen
-
Serbien: Erste gemeinsame Großdemonstration von Studenten und Gewerkschaften
-
Klingbeil kündigt "neue Gesichter" in der SPD an - und "Schritte zu Generationswechsel"
-
DGB-Chefin Fahimi zum Tag der Arbeit: "Wollen Achtstundentag statt Hamsterrad"
-
Hubertus Heil wird neuer Bundesregierung nicht angehören
-
Merkel wünscht Merz "viel Fortune" als Bundeskanzler
-
Aktivisten melden mehr als 400 Festnahmen bei Kundgebungen zum 1. Mai in Istanbul
-
Zwei Monate nach Eklat im Weißen Haus: USA und Ukraine unterzeichnen Rohstoffabkommen
-
"Spiegel": Scholz wünscht sich Musik von den Beatles, Bach und Aretha Franklin
-
Spanien trauert um Super-Fan Manolo
-
Neuer Landwirtschaftsminister - neue Debatte über Steuern auf Fleisch
-
Zoff in Wolfsburg: Maehle und Amoura geraten aneinander
-
Scholz schließt Aufsichtsratsposten aus - Will "sein Bundestagsmandat ausüben"
-
Trans-Frauen aus englischem Fußball künftig ausgeschlossen
-
Tödlicher Unfall bei Einweisen von Lastwagen in Berlin
-
Trans-Frauen im englischen Fußball künftig ausgeschlossen
-
IW: Kaufpreise bei Immobilien steigen wieder deutlich

Stadt Münster muss über E-Scooter-Verbot wegen Behinderung Blinder entscheiden
Die Stadt Münster muss erneut über ein von blinden Menschen gefordertes Verbot von E-Scootern mit stationslosen Verleihsystemen im Stadtgebiet entscheiden. Das beschloss das Verwaltungsgericht der nordrhein-westfälischen Stadt laut Mitteilung vom Donnerstag. Konkret geht es um einen Antrag des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, dessen Mitgliedern durch die stationslosen E-Scooter "unvermutet und an ständig wechselnden Orten auf Gehwegen" Hindernisse und Barrieren in den Weg gestellt würden.
Zwar habe der Verein keinen Anspruch auf ein Verbot der Roller im sogenannten Free-Floating-System glaubhaft machen können. Auch stehe es im Ermessen der zuständigen Behörde, die Entfernung störender E-Scooter anzuordnen. Die Stadt Münster habe dieses Ermessen jedoch "nicht rechtsfehlerfrei" ausgeübt, hieß es.
Ein pauschaler Verweis auf die Selbstverpflichtung der Rollerbetreiber sei nicht ausreichend. Bei einem von drei Betreibern in Münster gebe es nicht einmal konkrete Regelungen oder Absprachen im Fall von behindernd abgestellten E-Scootern. Die Stadt sei sogar selbst der Auffassung, dass es durch die Roller immer wieder zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen komme.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlt es an einer "effektiven Kontrolle" der Selbstverpflichtung der Betreiber, störende Roller zu entfernen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
P.Mathewson--AMWN