-
"Russlands Google": Drohnenangriff beschädigt Jandex-Rechenzentrum
-
AOK: Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen deutlich gestiegen
-
Deutsche Firmen exportieren im August etwas weniger - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Klage der Bahn gegen Behördenbeschluss zu Italo-Markteinstieg erfolgreich
-
Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute
-
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
-
"Viele Fehler": Watzke unterstreicht DFB-Haltung zu Infantino
-
Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben
-
Steinmeier mit militärischen Ehren zu Staatsbesuch in Paris empfangen
-
Cookies ohne Einwilligung: Bundesgerichtshof prüft Haftung
-
Tedros-Nachfolge: China schickt eigene Kandidatin ins Rennen um WHO-Chefposten
-
Kommunikation über Koalitionsausschuss: SMS statt Pressekonferenz
-
Israel ordnet Abzug von Diplomaten an: Britisches Konsulat in Jerusalem stellt Arbeit ein
-
Klingbeil: Steuerreform setzt "im Rahmen des Möglichen" richtige Schwerpunkte
-
Rubio: USA wünschen sich ein "starkes Europa"
-
Ein Toter und eine Verletzte bei Bär-Angriff in mongolischer Hauptstadt
-
Niedersachsen: 40-Jährige findet vier Meter lange Schlangenhaut auf Gehweg
-
Auto erfasst Mopeds in Brandenburg: Vier Tote 14 bis 19 Jahre alt
-
Rot-Grün-Rot in Berlin einigt sich auf Aufnahme von Sondierungsgesprächen
-
Stimmungstest für Meloni: Italiens Parlament entscheidet über umstrittene Wahlrechtsreform
-
Polizei setzt Suche nach möglichem Puma nahe München fort
-
Igel oder Eule statt Churchill: Neue Pfund-Scheine zeigen künftig Tiermotive
-
Spannung vor Vergabe des Literaturnobelpreises: Experten tippen auf eine Frau
-
WWF: Wildtierpopulation weltweit seit 1970 um fast drei Viertel geschrumpft
-
Steuerreform: Union fordert vollständigen Ausgleich von kalter Progression
-
Verbände fordern schärfere EU-Regeln für Produkte aus Drittstaaten
-
Krankheitskosten im Jahr 2024 auf rund 528 Milliarden Euro gestiegen
-
Deutsche Exporte im August leicht gesunken - Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
-
Leitende Informatikerin für Apollo-Programm der Nasa: Margaret Hamilton mit 90 Jahren gestorben
-
Einen Tag nach tödlichen Angriffen: Huthis attackieren erneut Flughafen in Riad
-
WNBA: Fiebich verliert auch zweites Halbfinale mit New York
-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen
Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)
Geklagt hatte eine Frau, die im Sommer 2023 vom türkischen Izmir nach Warschau reisen wollte, allerdings mit einer Verspätung von über drei Stunden ankam. Daher forderte sie eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro.
Der Flug hatte bereits auf dem Weg nach Izmir wegen der Wetterlage Verspätung, da das Flugzeug angewiesen wurde, seine Route an die schlechten Bedingungen anzupassen. Zusätzlich wurde in der Türkei ein zu behebender Defekt am Flugzeug festgestellt.
Da die Verspätung ohne die wetterbedingte Entscheidung der Flugverwaltung nicht so hoch ausgefallen wäre, beauftragte ein polnisches Gericht den EuGH mit der Klärung, welche Bedeutung das Flugverkehrsmanagement für eine Erstattung in solchen Fällen hat.
Wie das Gericht entschied, kann sich die Fluggesellschaft nicht nur auf die Anweisungen zum Flugverkehr berufen, um eine Erstattung auszuschlagen. Derartige Entscheidungen der Verwaltung kommen regelmäßig vor und sind daher noch keine außergewöhnlichen Gründe. Laut EuGH muss stattdessen das tatsächliche Vorkommnis ermittelt und geprüft werden, ob die Airline einen Einfluss darauf hatte.
Wenn es wegen einer schlechten Wetterlage zu Luftraumeinschränkungen kommt, wie im vorliegenden Fall, können außergewöhnliche Umstände vorliegen, so das Gericht. Nun müsse das polnische Gericht die genauen Umstände prüfen. Stellt dieses fest, dass es sich um ein außergewöhnliches Ereignis handelt, würde damit die erstattungsfähige Verspätung auf unter drei Stunden sinken. Damit wäre der Anspruch auf Ausgleichszahlung für die klagende Frau hinfällig.
A.Malone--AMWN