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Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer hatte vor rund zwei Wochen eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin sowie der "Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Diese stammen von Gesprächen, die die "Zeit"-Journalistin etwa zwei Wochen nach der im Raum stehenden Kindesentführung mit Mitgliedern der betroffenen Familie führte. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen "potenzielle Beweisbedeutung" zu.
Zu Durchsuchungen kam es nicht, weil die Journalistin die Aufnahmen freiwillig herausgab. Das Vorgehen des Gerichts hatte scharfe Kritik ausgelöst. Die "Zeit"-Redaktion sprach von einem "Anschlag auf die Pressefreiheit". Sie kündigte an, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Bereits vor wenigen Tagen hatte die zuständige Kammer entschieden, dass die beschlagnahmten Unterlagen vorerst nicht ausgewertet werden. Dies gilt weiterhin bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts.
Die Abänderung der Beschlüsse betrifft laut Gericht den Umfang der angeordneten vorläufigen Beschlagnahmung. Sie gelten nur noch für die Tonaufzeichnungen des Austauschs zwischen der "Zeit"-Journalistin sowie dem Kindsvater, seiner neuen Ehefrau sowie einer mutmaßlich entführten Block-Tochter. Ausgeschlossen sind Tonaufzeichnungen von Gesprächen mit einer weiteren älteren Tochter, deren Beschlagnahmung erklärte die zuständige Strafkammer nunmehr selbst für rechtswidrig.
Zugleich hob sie die eigenen Beschlüsse auf, sofern sie sich auf die Beschlagnahmung mutmaßlicher Vertragsunterlagen bezogen. Die "Zeit" und die Journalistin hätten über ihre Anwälte erklärt, es habe keinen Vertrag mit der betroffenen Familie gegeben und es sei auch kein Geld geflossen, hieß es. "Die Kammer zieht diese Angaben nicht in Zweifel."
Generell hielt das Gericht allerdings an seiner Rechtsauffassung und der vorläufigen Beschlagnahmung zum Zwecke der Datensicherung fest. Es gebe in dem Fall ein öffentliches Aufklärungsinteresse von "weit über dem Durchschnitt" liegender Bedeutung, weil es um den Vorwurf von Verbrechen gegen Kinder gehe. Die Gespräche der Journalistin mit den Mitgliedern der betroffenen Familie kurz nach der Tat seien zur Rekonstruktion möglicher Beeinflussungen von späteren Aussagen der kindlichen Opfer wichtig. Darauf stützten sich zentrale Anklageteile.
Den Vorwurf einer Verletzung der Pressefreiheit hatte die zuständige Kammer schon zuvor zurückgewiesen. Die Tonaufzeichnungen unterlägen in dem vorliegenden Fall keinem Beschlagnahmeverbot. Informantenschutz spiele in diesem Fall keine Rolle, da die Familienmitglieder ihre Identität selbst enthüllt und durch das Gespräch mit der Journalistin ihre Geschichte aktiv hätten in die Öffentlichkeit tragen wollen. Folgen des fraglichen Podcasts seien inzwischen veröffentlicht worden.
Block muss sich mit weiteren Angeklagten seit Sommer 2025 wegen der Verschleppung von zwei ihrer Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024 verantworten. Block soll ein israelisches Sicherheitsunternehmen mit der Entführung ihrer in Dänemark bei ihrem Vater lebenden Kinder beauftragt haben. Hintergrund war demnach ein erbitterter jahrelanger Sorgerechtskonflikt zwischen beiden. Block bestreitet die Vorwürfe.
D.Moore--AMWN