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Corona-Regeln für Kurzarbeit gelten bis Ende Juni
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen in Deutschland können noch bis Ende Juni leichter Kurzarbeitergeld beantragen und dieses auch für einen längeren Zeitraum bekommen. Der Bundestag beschloss am Freitag, die wegen der Corona-Pandemie geltenden Sonderregeln für die Kurzarbeit zu verlängern. Ohne den Beschluss wären die Regeln Ende März ausgelaufen.
Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld beträgt damit vorerst weiterhin 28 Monate statt 24 Monate. Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt bei mindestens zehn Prozent - normalerweise muss hier mindestens ein Drittel betroffen sein.
Allerdings: Nur wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist, müssen die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auch nach dem 31. März nur zur Hälfte zahlen. Unternehmensverbände hatten gefordert, dass der Staat die auf das Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge drei weitere Monate lang voll erstattet.
Das Kurzarbeitergeld soll verhindern, dass Unternehmen in Krisenzeiten Beschäftigte entlassen, weil es vorübergehend in den Betrieben weniger oder gar keine Arbeit gibt. Vor Corona im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitenden bei 134.000, im März 2020 sprang sie dann auf 2,6 Millionen und im April 2020 erreichte sie den Rekordwert von rund sechs Millionen. Dann ging die Zahl wieder deutlich zurück, im Dezember waren laut Umfrage des Ifo-Instituts 780.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Im Januar stieg die Zahl auf geschätzt 900.000. Betroffen waren vor allem das Gastgewerbe und der Einzelhandel.
Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) erklärte am Freitag, er begrüße die Verlängerung sehr. Viele vor allem mittelständische Unternehmen hätten sich noch nicht vollständig von den Folgen der andauernden Corona-Pandemie erholt.
A.Malone--AMWN