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Presse: Lauterbach will Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte
Angesichts der schwierigen Finanzlage in der Pflegeversicherung will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Beitragssatz zum 1. Juli nach einem Pressebericht um 0,35 Prozentpunkte erhöhen. Das gehe aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege hervor, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Freitag. Ab 2024 soll demnach die finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige steigen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung hatte im vergangenen Jahr wegen der kontinuierlich steigende Zahl von Pflegebedürftigen ein Defizit in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro verbucht. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen beträgt er seit dem 1. Januar 2022 3,4 Prozent.
"Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung" werde "der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben", heißt es laut RND in dem Referentenentwurf. Die Erhöhung sei "unumgänglich". Gründe seien die demographischen Entwicklung, höhere Ausgaben für die Eigenanteilsreduzierung in der vollstationären Pflege, die hohen Kosten für die Erstattung von Pandemie-Mehraufwendungen und Mindereinnahmen der Pflegeeinrichtungen.
Das Gesundheitsministerium wolle sicherstellen, dass die Pflegeversicherung der Aufgabe auch weiterhin nachkommen könne, unter anderem "Pflegebedürftige und Pflegepersonen, insbesondere pflegende Angehörige, wirksam zu unterstützen", berichtete das RND weiter. Lauterbach wolle deswegen die häusliche Pflege stärken. Dafür werde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht.
Auch die Pflegesachleistungen sollen demnach angehoben werden. Im Entwurf heißt es laut RND: "Angesichts lohnbedingt steigender Pflegevergütungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben."
Weiter solle dem "Trend zu steigenden Eigenanteilen noch stärker entgegengewirkt" werden, schreibt das Ministerium dem Bericht zufolge. Laut Entwurf sollen demnach die Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung ab dem 1. Januar 2024 nochmals um fünf bis zehn Prozentpunkte erhöht werden.
Mit diesem Gesetz will das Gesundheitsministerium auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern umsetzen. Dem Entwurf zufolge soll der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. "Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet (ab dem fünften Kind gleichbleibende Entlastung in Höhe eines Abschlags von 0,6 Beitragssatzpunkten)", heiße es weiter.
Den Bund strebe zudem zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung an. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wolle die Bundesregierung "noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten".
O.Johnson--AMWN