-
NHL: Seider verliert mit Detroit
-
Karrierebestwert: Hartenstein führt OKC zum Sieg gegen Schröder
-
Bundesrichterin erklärt Trumps Entsendung der Nationalgarde nach Portland für "rechtswidrig"
-
Jones' besondere Rückkehr nach Deutschland: "Viel ist passiert"
-
Simonis vor dem Aus? Kein Bekenntnis nach Bremen-Pleite
-
Pep vor 1000. Spiel: "Keinen einzigen Moment ändern"
-
Christdemokrat Paz wird als Präsident Boliviens vereidigt
-
Wadephul reist nach Südamerika und Kanada
-
Trump gewährt Ungarn für ein Jahr Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
USA streichen syrischen Übergangspräsidenten von Terrorliste
-
Trump gewährt Ungarn Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe
-
Simonis wackelt weiter: Werder schockt Wolfsburg spät
-
US-Haushaltssperre: Mehr als 1200 Inlandsflüge gestrichen
-
Volkswagen und Aumovio erhalten wieder Nexperia-Chips aus China
-
US-Ölsanktionen gegen Russland: Trump stellt Ungarn Ausnahme in Aussicht
-
Nach Blitztor: Klose mit Nürnberg weiter auf dem Vormarsch
-
Norris schlägt Piastri - Verstappen enttäuscht
-
Türkische Justiz erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu wegen "Völkermords"
-
US-Ölsanktionen gegen Russland: Trump offen für Ausnahme für Ungarn
-
"Großartiger Anführer": Trump empfängt Ungarns Regierungschef Orban
-
USA: Iran plante Mordkomplott gegen Israels Botschafterin in Mexiko
-
UNO: Keine Anzeichen für Deeskalation im Sudan trotz RSF-Zustimmung zu Waffenruhe
-
Bundesregierung erleichtert Abschuss von Wölfen
-
"Viele sind genervt": Chef der Jungen Union kritisiert Merkels Wortmeldungen
-
Merz in Belém: Wirtschaft und Innovation sind "Schlüssel" beim Klimaschutz
-
Tennis: Hanfmann verpasst Coup gegen Djokovic
-
Verdächtiges Paket auf Trumps Flugplatz: Sieben Menschen im Krankenhaus behandelt
-
SPD-Mitgliederbegehren gegen Bürgergeldreform nimmt erste Hürde
-
Brasiliens oberstes Gericht verhandelt über Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro
-
Französische Schüler fordern kürzere Schultage und weniger Hausaufgaben
-
McLaren stark, Verstappen bricht ab - Hülkenberg überrascht
-
US-Haushaltssperre: Mehr als 800 Inlandsflüge gestrichen
-
Titelverteidiger taumelt: U17 droht frühes WM-Aus
-
In Indonesien zum Tode verurteilte britische Großmutter zurück in der Heimat
-
Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an
-
Rede in Belém: Merz sagt "namhaften" Betrag Deutschlands für Wald-Fonds TFFF zu
-
Pistorius: Neue Marine-Flugzeuge "ohne Verzug" einsatzfähig
-
Früheres Armee-Hauptquartier in Belgrad soll Hotel von Trump-Schwiegersohn weichen
-
Gründung der "Frauen-DFL" für den 10. Dezember vorgesehen
-
Bulgarien übernimmt Kontrolle über Raffinerie von russischem Lukoil-Konzern
-
Sudan: Trotz Zustimmung von Miliz zu Waffenruhe-Vorschlag kein Ende der Kämpfe in Sicht
-
ESC: Spahn fordert deutschen Boykott bei Ausschluss Israels
-
WM-Quali: Play-off-Auslosung noch im November
-
Polin wegen Belästigung von Eltern von Maddie McCann verurteilt
-
Urteil in Baden-Württemberg: Wettbüro darf in Nähe von Turnhalle eröffnen
-
Mobbing und Cybermobbing bei jüngeren Menschen laut Studie weit verbreitet
-
DFB-Bundestag gibt grünes Licht für "Frauen-DFL"
-
Zwölf Pro-Palästina-Aktivisten dringen in Eingangsbereich von ZDF-Hauptstadtstudio ein
-
Ab Freitag einsatzbereit: Bundeswehr unterstützt Belgien bei Drohnenabwehr
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Krebsangst durch verunreinigtes Medikament
Wer ein verunreinigtes Medikament einnimmt, durch welches das Krebserkrankungsrisiko um 0,02 Prozent steigt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Einnahme sei nicht dazu geeignet, psychische Belastungen wie Ängste oder Albträume zu verursachen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. Es bezeichnete die Reaktion der Klägerin als "überzogen". (Az. 13 U 69/22)
Diese hatte über Jahre einen Blutdrucksenker mit dem Wirkstoff Valsartan eingenommen. 2018 rief der beklagte Hersteller alle Chargen mit diesem Wirkstoff zurück, weil es zu einer Verunreinigung mit dem Stoff N-Nitrosodimethylamin (NDMA) kam, der von der Weltgesundheitsorganisation als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft wurde.
Laut Europäischer Arzneimittelagentur ist das theoretisch erhöhte Lebenszeitkrebsrisiko wegen möglicher Verunreinigungen mit NDMA bei einer täglichen Einnahme der Höchstdosis über sechs Jahre hinweg um 0,02 Prozent erhöht. Die Frau klagte auf mindestens 21.500 Euro Schmerzensgeld, weil sie seit der Kenntnis des Rückrufs unter der psychischen Belastung leide, an Krebs zu erkranken.
Das Landgericht und das Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Das allgemeine Lebensrisiko einer Krebserkrankung liege für Frauen in Deutschland bei 43,5 Prozent, argumentierten die Richter in Frankfurt. Die Erhöhung um 0,02 Prozent liege nicht relevant über dem allgemeinen Lebensrisiko und sei nicht geeignet, die angegebenen psychischen Folgen auszulösen. Zudem habe die Klägerin angegeben, dass ihre Ängste, an Krebs zu erkranken, durch die Krebstode ihrer Mutter, ihres Bruders und ihrer Cousine ausgelöst worden seien.
A.Rodriguezv--AMWN