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Bund und Länder uneins bei Ausgestaltung der neuen Isolationsregeln
Zwischen dem Bund und einzelnen Ländern gibt es Differenzen über die genaue Ausgestaltung der künftigen Isolationsregeln für Corona-Infizierte. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Montag: "Wir sehen die Freitestungsfrage etwas anders als der Bundesgesundheitsminister." Bayern will auf die Tests verzichten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte jedoch seine Haltung, dass das Freitesten nach fünftägiger Isolation dringend zu empfehlen sei.
Die von Lauterbach am Montag offiziell vorgelegten Empfehlungen zur Isolation sehen vor, dass diese bereits nach fünf Tagen beendet werden kann, wenn die Betroffenen symptomfrei sind. Ein Freitesten wird demnach empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben.
In vielen Bundesländern galt bislang die Regelung, dass die Isolation für Corona-Infizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Unter anderem Bayern und Sachsen hatten die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn Tagen auf fünf Tage reduziert.
Lauterbach bezeichnete die neuen Isolationsregeln als "Lösung mit Augenmaß". Er gehe davon aus, dass sich die meisten Länder dem anschließen werden. Damit solle das Signal gegeben werden, "dass es sich nicht um eine Grippe handelt". Wenn Infizierte anderen Menschen begegneten, könne dies Leben gefährden.
Holetschek sagte allerdings, eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen. Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren, Etwas anderes gilt nach seinen Worten in Bayern für Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die vulnerablen Gruppen müssten weiterhin geschützt werden "und stehen im Fokus unserer Bemühungen", betonte der CSU-Politiker.
So sei auch im Freistaat festgelegt worden, dass Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, vor der Rückkehr zur Arbeit ein negatives Testergebnis vorlegen und symptomfrei sein müssen. Auch Besucherinnen und Besucher in diesen Einrichtungen würden getestet.
Dass bei den Beschäftigten in den Einrichtungen hier auch Schnelltests verwendet werden können, stieß bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz auf Kritik. "Bund und Länder spielen beim neuen Test-Konzept mit dem Feuer", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. "Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben. Covid ist keine Bagatelle." Gerade die Millionen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, dürften nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. "Ein Schnelltest kann das nicht garantieren."
P.M.Smith--AMWN