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Urteil in Rheinland-Pfalz: Reichsbürger dürfen Waffen abgenommen werden
Ein rheinland-pfälzischer Landkreis hat einem der Reichsbürgerszene nahestehenden Mann die Waffen abnehmen dürfen. Der Entzug seiner Waffenerlaubnisse sei rechtens gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Dienstag mit. Auch die Anordnung eines Waffenbesitzverbots und die Beschlagnahmung seiner Waffen waren rechtmäßig. (Az.: 1 K 774/25.MZ)
Im Dezember 2022 hatte es eine Durchsuchung bei dem Mann gegeben. Er galt in dem Verfahren nicht als Beschuldigter, sondern als "nicht tatverdächtiger Betroffener". Der Mann soll mit den im Strafverfahren beschuldigten Menschen im Kontakt gestanden haben. Die Durchsuchung brachte kein Ergebnis, die gefundenen Schusswaffen blieben bei ihm.
Als der Landkreis von der Durchsuchung erfuhr, beantragte er eine Durchsuchung, um die Waffen zu beschlagnahmen. Der Landkreis widerrief die Waffenerlaubnis für den Kläger wegen Unzuverlässigkeit und verbot ihm den Besitz jeglicher Waffen. Im März 2023 erfolgte dann die Durchsuchung, bei der alle Waffen samt Munition beschlagnahmt wurden.
Dagegen ging der Mann gerichtlich vor und scheiterte nun. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass er zur Reichsbürgerszene gehöre oder ihr zumindest nahe stehe, befanden die Richter.
Grund für die Einschätzung waren telefonische Äußerungen des Manns, die im Durchsuchungsbeschluss auszugsweise wiedergegeben worden waren. Darin sagte er sinngemäß, dass er in "Ausnahmesituationen" Menschen zur Durchsetzung der eigenen Ziele "umlegen" wolle oder dies in Kauf nehme. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt werden.
X.Karnes--AMWN