-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an
Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.
Die Verwaltungsrichter gehen demnach davon aus, dass die Bestimmungen zu der während der Coronakrise eingeführten einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit der Betroffenen verletzten. Zur Begründung verwiesen sie nach Gerichtsangaben auf neue Erkenntnisse aus den kürzlich veröffentlichten Protokollen des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Ergebnisse einer am Dienstag durchgeführten Zeugenbefragung von RKI-Präsident Detlef Schaade.
Die stark umstrittene Einführung einer Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich sei seinerzeit maßgeblich mit einer von ungeimpftem Personal ausgehenden Ansteckungsgefahr für vulnerable Menschen begründet worden, erklärte das Verwaltungsgericht. Diese auf Empfehlungen des RKI beruhende Einschätzungen würden durch die nun veröffentlichten Protokolle "erschüttert". Der Gesetzgeber sei daher seiner "Normbeobachtungspflicht" nicht nachgekommen, als er die Pflicht in das Infektionsschutzgesetz aufnahm.
Das Bundesverfassungsgericht soll sich laut Osnabrücker Verwaltungsrichtern deshalb im Licht der neuen Erkenntnisse jetzt noch einmal mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungenbezogenen Coronaimpflicht befassen. Die Karlsruher Richter hatten diese im April 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Da der entsprechende Paragraf des Infektionschutzgesetzes "im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen" sei, sei aber eine erneute Vorlage beim Bundesverfassungsgericht erforderlich, erklärte das Verwaltungsgericht nun. Insgesamt sei "die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen". Sein Beschluss zur Vorlage der Sache beim Bundesverfassungsgericht sei nicht anfechtbar (Az. 3 A 224/22).
In dem Rechtsstreit geht es um eine Klage einer während der Coronapandemie im Jahr 2022 in einem Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigten Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück. Dieser verhängte gegen die Frau auf Grundlage der Bestimmungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, weil sie keinen Immunitätsnachweis vorlegte. Dazu zählten etwa Unterlagen über eine Coronaimpfung oder eine überstandene Infektion.
P.Martin--AMWN