
-
Trump verlässt G7-Gipfel vorzeitig - Aufruf zu Evakuierung Teherans
-
Hauptangeklagter Arzt im Todesfall Matthew Perry gesteht Schuld ein
-
USA verstärken Militärpräsenz in Nahost-Region
-
Trump zweifelt an Sanktionen gegen Russland: "Kosten uns viel Geld"
-
Krisengipfel in den Bergen: G7-Treffen in Kanada beginnt harmonisch
-
Todesschüsse von Minnesota: Verdächtigem könnte Todesstrafe drohen
-
Israel und Iran setzen gegenseitige Angriffe mit unverminderter Härte fort
-
Chancenlos gegen Badosa: Erstrundenaus für Lys in Berlin
-
"Trump Mobile": Holding des US-Präsidenten steigt ins Mobilfunkgeschäft ein
-
Spitzentreffen in Krisenzeiten: Gipfel der G7-Staaten in Kanada eröffnet
-
Iranischer Staatssender Irib geht nach israelischem Angriff wieder auf Sendung
-
"Bevor es zu spät ist": Trump drängt Iran erneut zu Verhandlungen
-
UNHCR streicht wegen Gelderkürzungen 3500 Stellen
-
Starmer: G7-Staaten wollen Deeskalation im Konflikt zwischen Iran und Israel
-
Merz warnt vor Ausweitung des Nahost-Kriegs - G7-Gipfel von Krisen überschattet
-
Norwegens König Harald stattet rohstoffreichem Spitzbergen symbolischen Besuch ab
-
Selenskyj spricht in Wien über österreichische Vermittlung zu verschleppten Kindern
-
USA verlegen offenbar Kriegsschiff in Nahost-Region
-
Merz warnt vor Ausweitung des Konflikts zwischen Iran und Israel
-
Deutsche Regas und Bundesregierung beenden Chartervertrag für LNG-Schiff
-
Warken will in nächster Sitzung von Haushaltsausschuss zu Masken-Bericht sprechen
-
Schleuser von hauptsächlich syrischen Staatsbürgern in Bayern zu Haft verurteilt
-
Tödlicher Arbeitsunfall im Bremen: Tonnenschwerer Schweißtisch klemmt Mann ein
-
Ermittlungen: Polizeibeamter bei Einsatz in Schwerin bewusstlos getreten
-
Whatsapp baut Werbung in seine App ein - private Chats nicht betroffen
-
Streit um Palästinenserflagge: Autofahrer fährt Radler in Berlin absichtlich an
-
Vermeintliche Alligatorsichtung in Vechta: Video entstand an anderem Ort
-
Wegen Vinicius-Puppe: Vier Fans zu Haftstrafen verurteilt
-
Luftfahrtmesse in Le Bourget: Airbus sammelt erste Bestellungen ein
-
Organisationen fordern mehr Anstrengungen bei Klimaschutz zu Start von UN-Konferenz in Bonn
-
Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein
-
Wadephul fordert von Iran Verzicht auf Atomwaffen - Keine Luftbetankung für Israel
-
Olympia 2026: NHL-Stars um Draisaitl im vorläufigen Kader
-
Feuerwehrmann befreit Rehkitz aus zwei Meter tiefem Schacht in Niedersachsen
-
64-Jähriger tötete Mutter mit Hammer und Messer: Lange Haft und Psychiatrie
-
In Fruchtcontainer: Hamburger Zoll entdeckt Kokain in Wert von 24 Millionen Euro
-
Türkischer Präsident Erdogan will zwischen dem Iran und Israel vermitteln
-
Gewaltvorwürfe: Vater von Norwegens Leichtathletik-Star Ingebrigtsen freigesprochen
-
Trotz Nahost-Konflikt: Ölpreise sinken wieder leicht
-
Israel und Iran setzen Angriffe gegeneinander mit unverminderter Härte fort
-
Mutmaßlicher Angreifer nach Attentaten auf US-Politiker festgenommen
-
Durch Flut 2021 zerstörte Bahnstrecke von Köln nach Gerolstein wieder befahrbar
-
42-Jähriger in Duisburg tot in Wohnung gefunden - Mordkommission ermittelt
-
Bei Streit in Zug: Unbekannter beißt Reisendem Stück vom Ohr ab
-
Gondelunglück mit drei Toten in Horb: Strafverfahren gegen Kranführer eingeleitet
-
Israelische Aussteller auf Luft- und Raumfahrtmesse in Le Bourget abgesperrt
-
Schlag gegen führende Darknetplattform mit mindestens 250 Millionen Euro Umsatz
-
Zwei Tote und sieben Verletzte bei Schüssen in Flüchtlingslager in Nordfrankreich
-
Erste Bestellung für 40 Airbus-Maschinen auf Luftfahrtmesse in Le Bourget
-
Neugeborenes in Waschmaschine gestorben: Anklage gegen Mutter in Baden-Württemberg

Coronaimpfpflicht für Gesundheitspersonal: Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe an
Ein Rechtsstreit um eine in der Coronakrise wegen eines fehlenden Immunitätsnachweises mit einem Tätigkeitsverbot belegte Pflegekraft eines niedersächsischen Krankenhauses wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück entschied nach eigenen Angaben vom Dienstag, den Fall wegen massiver Zweifel an der Verfassungmäßigkeit des entsprechenden Paragrafen im damaligen Infektionsschutzgesetz den Richtern in Karlsruhe vorzulegen. Ihm selbst komme keinerlei "Normverwerfungskompetenz" vor, erklärte das Gericht.
Die Verwaltungsrichter gehen demnach davon aus, dass die Bestimmungen zu der während der Coronakrise eingeführten einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit der Betroffenen verletzten. Zur Begründung verwiesen sie nach Gerichtsangaben auf neue Erkenntnisse aus den kürzlich veröffentlichten Protokollen des Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Ergebnisse einer am Dienstag durchgeführten Zeugenbefragung von RKI-Präsident Detlef Schaade.
Die stark umstrittene Einführung einer Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich sei seinerzeit maßgeblich mit einer von ungeimpftem Personal ausgehenden Ansteckungsgefahr für vulnerable Menschen begründet worden, erklärte das Verwaltungsgericht. Diese auf Empfehlungen des RKI beruhende Einschätzungen würden durch die nun veröffentlichten Protokolle "erschüttert". Der Gesetzgeber sei daher seiner "Normbeobachtungspflicht" nicht nachgekommen, als er die Pflicht in das Infektionsschutzgesetz aufnahm.
Das Bundesverfassungsgericht soll sich laut Osnabrücker Verwaltungsrichtern deshalb im Licht der neuen Erkenntnisse jetzt noch einmal mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der einrichtungenbezogenen Coronaimpflicht befassen. Die Karlsruher Richter hatten diese im April 2022 als mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Da der entsprechende Paragraf des Infektionschutzgesetzes "im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen" sei, sei aber eine erneute Vorlage beim Bundesverfassungsgericht erforderlich, erklärte das Verwaltungsgericht nun. Insgesamt sei "die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen". Sein Beschluss zur Vorlage der Sache beim Bundesverfassungsgericht sei nicht anfechtbar (Az. 3 A 224/22).
In dem Rechtsstreit geht es um eine Klage einer während der Coronapandemie im Jahr 2022 in einem Krankenhaus in Quakenbrück beschäftigten Pflegehelferin gegen den Landkreis Osnabrück. Dieser verhängte gegen die Frau auf Grundlage der Bestimmungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot, weil sie keinen Immunitätsnachweis vorlegte. Dazu zählten etwa Unterlagen über eine Coronaimpfung oder eine überstandene Infektion.
P.Martin--AMWN