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Bundestag weitet Steuererleichterungen wegen Corona-Pandemie aus
Der Bundestag hat eine Verlängerung und Ausweitung von Steuererleichterungen wegen der Corona-Pandemie beschlossen. Mit dem Beschluss vom Donnerstag sollen Corona-Boni für Beschäftigte in der Pflege, in Krankenhäusern und Praxen bis zu einem Betrag von 4500 Euro steuerfrei bleiben. Zudem kann die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro auch dieses Jahr geltend gemacht werden. Fristen für die Abgabe der Steuererklärung wurden nochmals um mehrere Monate verlängert. Erneut gelten auch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Der Bundestag nahm den Gesetzentwurf für das bereits vierte Corona-Steuerhilfegesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der Union an. Bei der Steuerfreiheit für Corona-Boni im Gesundheitswesen war im Gesetzgebungsverfahren die ursprünglich vorgesehene Summe von 3000 auf 4500 Euro nochmals deutlich erhöht worden. Berücksichtigt werden nun auch alle freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers.
Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Mit dem Bundestagsbeschluss gibt es nun die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste. Laut dem SPD-Berichterstatter Parsa Marvi sind davon 870.000 medizinische Fachangestellte und bis zu 86.000 Beschäftigte in den Rettungsdiensten betroffen.
Für Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung für 2021 selbst machen, wird die Abgabefrist in diesem Jahr nochmals um drei Monate auf den 31. Oktober dieses Jahres verlängert. Für die Steuererklärung 2022 ist der Termin der 30. September 2023 und für die Erklärung 2023 der 31. August 2024. Danach würde wieder wie üblich der 31. Juli gelten.
Auch die Fristen für Steuerberater wurden nochmals verlängert. Diese hätten "enorme Belastungen" durch Mehrarbeit wegen der Pandemie etwa durch die Abrechnung von Hilfen, sagte der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand. Die verlängerten Fristen sollen demnach schrittweise zurückgeführt werden, um im Jahr 2025 wieder den "Normalzustand" zu erreichen.
Für Unternehmen werden verbesserte Möglichkeiten zur degressiven Abschreibung auch auf im Jahr 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter verlängert. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der bisher bis Ende 2021 befristeten Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld um weitere sechs Monate bis Ende Juni vor.
L.Durand--AMWN