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Ungeimpfte in Gesundheit und Pflege verlieren im März nicht automatisch den Job
Ungeimpfte Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verlieren nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März nicht automatisch ihren Job. "Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall", sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen rechnet wegen der Vielzahl der erwarteten Fälle mit Verzögerungen bei der Prüfung eines Tätigkeitsverbots. Die Union forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu Nachbesserungen auf.
Bei den Kontrollen und Entscheidungen über Tätigkeitsverbote spiele "natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können", sagte die Ministeriumssprecherin. Umgesetzt werde die Impfpflicht von den Ländern.
Das im vergangenen Jahr neu gefasste Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege bis 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen, je nach Lage des konkreten Falles. Bis das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, sagte der "Rheinischen Post", die Gesundheitsämter gingen momentan davon aus, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen werde.
Dies bedeutet der Amtsärzte-Vertreterin zufolge "eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls". Die Gesundheitsämter könnten das "nicht zeitnah bewältigen", warnte sie. Das Verfahren bis zu einem Beschäftigungsverbot könne sich zudem hinziehen: Bei fehlendem Nachweis erfolge erst eine Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten, dann sei eine Anhörung vorgesehen, schilderte Bruns-Philipps der Zeitung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU) sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwochausgabe): "Damit die Impfpflicht im Gesundheitswesen kein Fehlschlag wird, muss die Regierung jetzt schnellstens Klarheit schaffen." Es blieben "wenige Wochen – die Zeit drängt." Die Bundesregierung habe viele arbeitsrechtliche und praktische Fragen unbeantwortet gelassen.
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schlug vor, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. "Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht", sagte der DKG-Vorstandschef Gerald Gaß der "Rheinischen Post". Allerdings seien "wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen".
Wenn das Gesundheitsamt für einen ungeimpften Mitarbeiter ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung, sagte Gaß weiter. "Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden", fügte er hinzu. "In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten." Zugleich forderte der DKG-Chef arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können.
J.Williams--AMWN