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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Entlassung von Soldat wegen Impfverweigerung
Die Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen Verweigerung der Coronaimpfung hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Der Hauptfeldwebel wehrte sich gegen eine entsprechende Entscheidung des Truppendienstgerichts Nord. Er soll gegenüber seinem Vorgesetzten erklärt haben, dass sein Vertrauen in die militärische Führung derart gestört sei und dass er sich an seinen Treueeid nicht mehr gebunden fühle. (Az. 2 WD 30.24)
Er soll zudem gesagt haben, dass er auch einem Marschbefehl im Rahmen eines Nato-Einsatzes nicht Folge leisten würde. Der Soldat selbst bestritt den Inhalt dieses Gesprächs - und auch, dass es disziplinarrechtlich verwertet werden durfte. Außerdem stellte er die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit des Befehls zur Coronaimpfung infrage.
Das Bundesverteidigungsministerium hatte die Impfung im November 2021 in die Liste der verbindlichen Basisimpfungen für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen. Für diese Impfungen, darunter etwa auch Hepatitis und Grippe, besteht eine sogenannte Duldungspflicht.
Im Juli 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Aufnahme der Coronaimpfung auf die Liste grundsätzlich rechtmäßig war. Die Notwendigkeit müsse aber regelmäßig überprüft werden. Im vergangenen Jahr wurde sie wieder von der Liste der Pflichtimpfungen für die Bundeswehr gestrichen. Die Verhandlung in Leipzig dauerte am späten Mittwochnachmittag noch an.
S.F.Warren--AMWN