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Lauterbach wendet sich gegen Aufbau eines Impfregisters
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wendet sich entschieden gegen den Aufbau eines Impfregisters in Deutschland. Ein solches Vorhaben würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und wäre datenschutzrechtlich umstritten, sagte der Minister am Dienstag im Deutschlandfunk. Die Union forderte von der Bundesregierung mehr Engagement für die Impflicht, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) bot der Ampel-Koalition Gespräche dazu an.
Die Impfpflicht könne auch ohne Impfregister "monitoriert" werden, sagte Lauterbach. Dazu werde es bei der Abstimmung im Bundestag auch entsprechende Anträge geben. Der Minister bekräftigte seine Haltung, dass eine Impfpflicht erforderlich sei, um eine angemessene Impfquote zu erreichen.
Der Minister lehnte es aber erneut ab, dazu selbst einen Antrag für die Abstimmung im Bundestag vorzulegen. "Das Fairste und Gerechteste ist, die Abgeordneten machen ihre Anträge, wir unterstützen die Anträge logistisch."
Demgegenüber forderte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mehr Führung . "Die Impfpflicht muss jetzt zügig kommen - und dabei ist Olaf Scholz gefordert." Der Bundeskanzler sei gewählt worden, um in der Krise zu führen. Dem müsse er jetzt auch gerecht werden, sagte Holetschek der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Dienstag.
Wüst sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Pandemiepolitik ist keine Parteipolitik." Die Union stehe "für eine konstruktive Zusammenarbeit, gerade in dieser zentralen Frage". Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz betonte, die CDU-geführten Bundesländer seien zu Verhandlungen über einen Gesetzentwurf zur Impfpflicht "gerne auch frühzeitig vor der formellen Befassung im Bundesrat" bereit.
Die Union rief die Bundesregierung auf, den beim Kanzleramt eingereichten Fragenkatalog zu beantworten. Der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), sagte der "Rheinischen Post", die Regierung halte diese Informationen zurück, dabei könnten sie den Weg zur Entscheidung über eine Impfpflicht ebnen. In dem Fragegenkatalog geht es um das primäre Ziel der Maßnahme, um Vollzug, Kontrolle und Sanktionen bei einer Impfpflicht-Regelung.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, meldete erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht an. Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands könne deren Verhältnismäßigkeit nicht überzeugend begründet werden, schrieb er in einer Stellungnahme, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe zitierten.
Es müsse geklärt werden, "ob infolge der Omikron-Mutante oder möglicherweise neuer in der Zukunft auftretender Mutanten ohne allgemeine Impfung immer noch schwerwiegende Erkrankungen in nennenswertem Umfang zu befürchten wären“ Die Begrenzung auf Älteren wäre jedenfalls ein milderes Mittel.
Lauterbach sprach auch von der Gefahr einer "Rekombinationsvariante" des Coronavirus, die sich dadurch auszeichne, "dass sie besonders ansteckend, aber auch besonders tödlich" wäre. Eine solche Variante könne niemand ausschließen. Dafür müsse die Impfquote sehr hoch sein. Daher seien Werte von 80 Prozent "deutlich zu niedrig".
Lauterbach bekräftigte zudem sein Vorhaben, wegen begrenzter Kapazitäten bei den PCR-Tests eine Priorisierung vorzunehmen. Bevorzugt werden sollten diejenigen, die in der Pflege, im Krankenhaus oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen arbeiteten.
Allerdings seien für die Freifestung zur Rückkehr in die Schule oder an den Arbeitsplatz auch die Antigentest-Schnelltests gut zu gebrauchen. Der Antigentest "funktioniert nicht ganz so gut am Anfang einer Infektion". Er funktioniere aber sehr gut, "wenn man zurück will".
A.Jones--AMWN