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Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
Bund stellt mehrstufiges Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter vor
Die Bundesregierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen von Seiten der Länder möglich.
Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werde an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es.
Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien weiter hieß. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in Schulen ab der fünften Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich sei.
Eine "zwingende Ausnahme" bei der Maskenpflicht gibt es demnach aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.
Als weitere Stufe im Kampf gegen die Pandemie können Länderparlamente für das gesamte Bundesland oder Teile davon zusätzliche Maßnahmen beschließen. Dazu muss "eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen" festgestellt werden.
Ist dies der Fall, können auch eine "Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen" angeordnet werden. Ausnahmen für genesene, geimpfte oder getestete Personen gelten dann nicht.
Auch "verpflichtende Hygienekonzepte" für Innenräume in Betrieben, Einrichtungen, Gewerbe sowie bei Angeboten und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können dann vorgegeben werden, ebenso Obergrenzen für die Teilnehmerzahl.
Die Regelung soll in der ersten Septemberwoche vom Bundestag beschlossen werden und vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres gelten. Die bisherige Regelung, die am 23. September auslaufen würde, soll bis Ende September verlängert werden. Die Änderungen sollen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebaut werden, dazu will die Regierung voraussichtlich am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschließen.
D.Cunningha--AMWN