-
Vertragsverlängerung: Rangnick bleibt Österreich treu
-
Iran-Krieg: Widersprüchliche Aussagen zu Termin für Unterzeichnung von Abkommen
-
Trump: Friedensvereinbarung mit dem Iran soll am Sonntag unterzeichnet werden
-
Richterlicher Beschluss: Trumps Name von Kennedy Center entfernt
-
Ukrainisches Akw Saporischschja wieder ans Netz gegangen
-
Kutschfahrt durch Stockholm: Schwedisches Königspaar feiert Goldene Hochzeit
-
Richterlicher Beschluss: Trumps Name wird von Kennedy Center entfernt
-
Iran-Krieg: Einigung auf Abkommen rückt offenbar näher
-
Fußball-WM: Kanada lässt ghanaischen Nationalspieler Partey nicht einreisen
-
Russell holt Pole Position vor Hamilton - Antonelli Dritter
-
Nach ausländerfeindlichen Protesten: Tausende demonstrieren in Belfast gegen Rassismus
-
Revanche gegen Magdeburg: Berlin stürmt ins CL-Finale
-
Vor WM-Start: Abschlusstraining mit Neuer
-
Israel fliegt nach Evakuierungsanordnung erneut Luftangriffe auf den Libanon
-
Ein Toter bei ukrainischem Drohnenangriff in Südrussland
-
Verweigerte Einreise für Partey: Ghanas Regierung protestiert
-
Iranisches Staatsfernsehen: Ali Chamenei soll am 9. Juli beigesetzt werden
-
Tausende Thailänder erweisen verstorbener Prinzessin Bha in Bangkok die letzte Ehre
-
Ittrich: Regeländerungen bringen "gar nichts"
-
SPD in Mecklenburg-Vorpommern wählt Schwesig erneut zu Spitzenkandidatin
-
FDP in Schleswig-Holstein kürt Landeschef Vogt zu Spitzenkandidat
-
SPD-Fraktionschef Ott ist Spitzenkandidat für Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen
-
Richter hält an Beschluss fest: Trumps Name muss von Kennedy Center entfernt werden
-
Wirtschaftsweise Grimm und Arbeitgeberpräsident Dulger drängen auf Reformen
-
Forscher: Musk verbreitete Beiträge britischer Rechtsextremer millionenfach weiter
-
Handball: Frauen-EM 2030 nach Frankreich und Belgien vergeben
-
Kleiner Fahrplanwechsel der DB am Sonntag - Strecke Berlin-Hamburg im Fokus
-
Trotz Zuversicht bei Verhandlungen: US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen
-
Hunderte erwarten in Bangkok Ankunft des Trauerzugs mit Leichnam von Prinzessin Bha
-
Trump: Anführer von venezolanischer Drogenbande Tren de Aragua bei US-Angriff getötet
-
American Dreams: Das passierte in der deutschen Nacht
-
Pantisano: Linke muss Wut der Arbeiter aufgreifen
-
33 Punkte im Finalspiel: "Andi Obst ist Andi Obst"
-
Undav strotzt vor Selbstvertrauen
-
USA wie entfesselt: Auch Tom Cruise jubelt mit
-
US-Armee meldet Abschuss iranischer Drohnen in Straße von Hormus
-
Geburtstagsparade "Trooping the Colour" für König Charles III. in London
-
Zurückhaltung bei der FIFA? Neuendorf weist Kritik zurück
-
Mit Schlager und Lunchpaketen: DFB-Team sponsert Fanbusse
-
EU startet am Montag Verhandlungen in Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau
-
"Die Mannschaft brennt": Völler glaubt an guten Auftakt
-
König Charles III. ehrt Oscarpreisträgerin Helen Mirren und andere Briten
-
David Beckham bekommt Stern auf Hollywoods "Walk of Fame"
-
Rheinmetall-Chef warnt vor Scheitern des deutsch-französischen Panzerprojekts MGCS
-
Teheran: Vereinbarung mit den USA könnte "in den kommenden Tagen" unterzeichnet werden
-
Ohne verletzten Davies: Kanada rettet spätes Remis
-
Regierung in Kuba öffnet weitere Wirtschaftssektoren für Privatunternehmen
-
BBL: Bayern legt im Finale vor
-
Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023
-
Pakistan: USA und der Iran verständigen sich auf Endfassung von Friedensvereinbarung
68.000 Euro von Kasse zurückgefordert: Klägerin scheitert vor Gericht in Niedersachsen
Eine Frau aus Kamerun ist mit dem Versuch gescheitert, von ihrer deutschen Krankenkasse 68.000 Euro zurückzufordern. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle bestätigte nach Angaben vom Montag die Ablehnung durch die Kasse. Es sprach in einer Mitteilung von "arbeitsrechtlichen Manipulationsversuchen zulasten der Solidargemeinschaft", welche die Frau zusammen mit ihrem früheren Arbeitgeber vereinbart habe.
Die 1978 in Kamerun geborene Klägerin arbeitete seit 2005 bei einem internationalen Rohstoffunternehmen, das auch Niederlassungen in Niedersachsen hat. In Deutschland heiratete sie. Seit 2007 war sie über ihren Mann familienversichert. 2009 meldete der niedersächsische Teil des Unternehmens sie in Deutschland als pflichtversicherte Arbeitnehmerin zur Sozialversicherung an.
Mehrere geplante Auslandseinsätze im Tschad und in Kamerun kamen wegen vier Schwangerschaften nicht zustande, wie das Gericht ausführte. 2014 wurde der Frau gekündigt. Es folgte ein Kündigungsschutzstreit. Darin habe sie mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber vereinbart, das Beschäftigungsverhältnis als nicht versicherungspflichtig anzusehen und bei der Beitragserstattung mitzuwirken.
2018 forderte sie von ihrer Krankenkasse die Erstattung von 68.000 Euro. Zur Begründung legte sie dem Gericht zufolge einen Arbeitsvertrag von den Bermudas vor. Sie habe angegeben, von dort nach Niedersachsen entsandt worden zu sein. Ihr vorübergehender Aufenthalt in Deutschland sei demnach nur durch die Schwangerschaften verlängert worden. Sie bezeichnete sich als ausländische Arbeitnehmerin mit international wechselnden Einsatzorten, für die zu Unrecht Beiträge entrichtet worden seien.
Die Kasse zahlte aber nicht, weil die Frau keine Verbindungen zu den Bermudas habe und dauerhaft in Deutschland lebte. Auch das Gericht bestätigte nun, dass eine Beitragserstattung nicht in Betracht komme. Es seien Leistungen für die Frau erbracht worden. Außerdem habe kein ausländisches Beschäftigungsverhältnis bestanden - es gebe vielmehr eine Inlandsbindung durch Beschäftigung und Familie.
Erstattungsansprüche zu vereinbaren, sei "geradezu abwegig", urteilte das Gericht. Versicherungsträger seien nicht daran gebunden. Es sprach von einem "kollusiven Zusammenwirken zulasten der Solidargemeinschaft".
L.Mason--AMWN