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Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".
Organe dürfen derzeit nur entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch noch zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat - etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt keine Entscheidung vor, müssen die Hinterbliebenen diese im Sinne des Verstorbenen treffen. Bei der Widerspruchslösung wird hingegen von einer Zustimmung zur Organspende ausgegangen, wenn jemand zu Lebzeiten dem nicht widersprochen hat.
Connemann sowie die SPD-Politikerin Sabine Dittmar wiesen darauf hin, dass mehr als drei Viertel der Deutschen sich für die Organspende aussprechen, der Anteil derjenigen, die sich tatsächlich als Spenderin oder Spender registrieren jedoch viel geringer sei. Daher sei es "überfällig, den nächsten Schritt zu gehen", sagte Dittmar. Sie wies auch darauf hin, dass die durchschnittliche Wartezeit auf ein Spenderorgan in Deutschland bei acht Jahren liege und dass "jeden Tag zwei bis drei Menschen sterben, während sie warten".
"Die Widerspruchsregelung führt zu einer klaren Zunahme der Spenderquote", verwies der Grünen-Politiker Armin Grau auf Erfahrungen in anderen Ländern. Er hob hervor, jeder Mensch könne etwa durch eine Erkrankung in die Lage geraten, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Julia-Christina Stange (Linke) warb "für die Bereitschaft, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen". Dafür sei eine Widerspruchsregelung die beste Lösung.
Mehrere Rednerinnen und Redner hoben hervor, dass die Widerspruchslösung keinen Zwang zur Organspende bedeute. "Ein einfaches Nein reicht, jederzeit", sagte Connemann, um eine Organspende nach dem Tod auszuschließen.
Gegen die Widerspruchslösung wandte sich unter anderem der CDU-Politiker Michael Brand. Derzeit warteten in Deutschland gut 8000 Menschen auf eine Organspende, verwies er auf die Statistik. "Darf der Rechtsstaat deswegen in die Selbstbestimmung von 80 Millionen Menschen eingreifen?", fragte er. Stattdessen solle man für mehr Organspenden auf freiwillige Lösungen und ein intensiveres Werben setzen.
Auf "das vom Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit" pochte auch die AfD-Abgeordnete Christina Baum. Dies gelte auch "über den Tod hinaus". Weiter verwies Baum auf ihrer Ansicht nach mögliche "Wesensveränderungen" durch das Implantieren eines Spenderorgans.
Die Orientierungsdebatte soll die Grundlage für weitere Beratungen im Bundestag bieten. Frühestens im Herbst dürfte dann über einen konkreten Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung abgestimmt werden.
Th.Berger--AMWN