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Bund will Kliniken zur Bereitstellung von genügend Pflegekräften verpflichten
Die Bundesregierung will die Krankenhäuser in Deutschland per Gesetz verpflichten, für ausreichendes Pflegepersonal in den Kliniken zu sorgen. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Pflegeentlastungsgesetz macht dafür entsprechende Vorgaben.
Das Gesetz soll die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dazu soll das Instrument zur Pflegepersonalbemessung - PPR 2.0 - eingesetzt werden, das im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege von allen Beteiligten entwickelt wurde.
"Wir brauchen ein Umdenken in der Klinikbranche", erklärte Lauterbach anlässlich des Kabinettsbeschlusses. "Pflegekräfte sind extrem belastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter." Nur wer sie gut bezahle, Überstunden ausgleiche und ihre Stationen gut besetze, werde Pflegekräfte halten oder am Arbeitsmarkt neue gewinnen. "Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist essentiell, sowohl für die Qualität der Patientenversorgung als auch die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern."
Das Instrument PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden: Ab 1. Januar 2023 soll die Erprobungsphase starten. Hier wird die PPR 2.0 dem Praxistest unterzogen. Dafür wird eine repräsentative Auswahl von Krankenhäusern getroffen. Auf dieser Basis sollen in einer Rechtsverordnung den Krankenhäusern Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Verfügt ein Krankenhaus über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen, kann von einer Anwendung von PPR 2.0 abgesehen werden. Ab 2025 wird die Personalbemessung dann scharf gestellt und sanktioniert.
F.Pedersen--AMWN