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Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe setzt hohe Hürden für Impfpflicht ab 50
Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um den FDP-Politiker Andrew Ullmann setzt hohe Hürden für eine Corona-Impfpflicht ab 50. Die am Mittwoch vorgestellte Vorlage sieht zunächst eine Beratungspflicht für alle Menschen ab 18 vor. Die Impfpflicht für alle ab 50 soll dann durch einen gesonderten Beschluss des Bundestags zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden können - und zwar auf Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung "jederzeit nach dem 15. September 2022".
Grundlage für die Entscheidung über eine mögliche Impfpflicht sollen wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten des Sars-CoV-2-Virus sein. Gelten soll die Impfpflicht dann für alle Menschen über 50, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Alternativ zum Impf- soll auch einen Genesenennachweis zulässig sein.
Bevor aber eine Impfpflicht ab 50 eingeführt werden kann, soll zunächst die Beratungspflicht umgesetzt werden. Dazu sollen alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September sollen sie entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.
Ullmann bezeichnete den Entwurf als "verhältnismäßig und angemessen". Nach den Erfahrungen der beiden vergangenen Pandemie-Winter sei klar, "dass wir uns besser vorbereiten müssen". Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle sagte, ob die Impfpflicht ab 50 wirklich gebraucht werde, könne jetzt noch nicht seriös bewertet werden.
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta als weitere Unterstützerin des Antrags sprach von einem "Mittelweg". Bei der Impfpflicht müsse "sehr wohl dosiert und mit großem Augenmaß" vorgegangen werden. Zu den weiteren Unterstützern gehören die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulze-Asche, sowie die beiden SPD-Abgeordneten Franziska Mascheck und Herbert Wollmann.
Ullmann verteidigte die späte Vorlage des Antrages, wegen der die erste Beratung der verschiedenen Entwürfe zur Impfpflicht im Bundestagsplenum in der laufenden Woche nicht mehr möglich war. Das Bundesgesundheitsministerium, das Zuarbeit für die verschiedenen Anträge geleistet hatte, habe erst am Dienstag die letzte Version für seinen Antrag vorgelegt, sagte Ullmann.
P.Mathewson--AMWN