-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Spanischer Fußballer Jesús de Miguel stirbt nach Kollision
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Die Pitch-Präsentationen und Keynote-Redner für Blue Magic Netherlands am 17. November stehen fest
-
Wer immer funktioniert, muss nicht noch besser werden
-
Letzte Funksprüche zeigen Kontrollverlust vor Learjet-Absturz in Florida
-
Der Begriff „migrantisches Milieu“ belebt die Stadtbild-Debatte neu
-
Europas digitale Finanzinfrastruktur soll unabhängiger und robuster werden
-
Raiffeisen Bank International muss den geplanten Addiko-Deal neu strukturieren
-
Dobrindts Äußerung über „Chaoten“ löst Kritik von Grünen und Linken aus
-
Mehr als 1000 Berliner SPD-Mitglieder wenden sich gegen Rot-Grün-Rot um jeden Preis
Bundesgerichtshof urteilt über Entschädigung für Musiker wegen Corona-Maßnahmen
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über mögliche Entschädigungsansprüche eines Musikers für Einnahmeausfälle in der Pandemie. Der Berufsmusiker hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, weil ihm wegen der Coronaschutzmaßnahmen im Frühling und Sommer 2020 Einnahmen entgangen seien. Seine Aufträge bestünden zu mehr als 90 Prozent aus Live-Auftritten, gab er an. (Az. III ZR 54/22)
Baden-Württemberg hatte wie die anderen Bundesländer zu Beginn der Pandemie Veranstaltungen zunächst verboten und das Verbot später stufenweise gelockert. Das Stuttgarter Landgericht hatte die Klage des Musikers abgewiesen, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte er keinen Erfolg. Nun soll der BGH urteilen. Dieser hat bislang staatliche Haftung für Einnahmeausfälle wegen der Schutzmaßnahmen ausgeschlossen. Dabei ging es um Friseursalons und Gaststätten.
L.Davis--AMWN