-
Parlamentswahl in Schweden hat begonnen - enges Rennen erwartet
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Finale - Zukunft fraglich
-
ستاندرد آند بورز تثبت تصنيف السعودية عند A+
-
دول عربية ومنظمات تدين استهداف خط أنابيب في السعودية
-
الأرصاد السعودية تتوقع سيولاً وأمطاراً رعدية في خمس مناطق
-
Kommunalwahlen in Niedersachsen: Mehr als sechs Millionen Menschen dürfen abstimmen
-
Mindestens ein Toter bei Fährunglück vor Indonesiens Küste
-
Huthis verstärken nach Vormarsch im Jemen Angriffe gegen Saudi-Arabien
-
Trump irritiert mit Aussagen zu Wiedervereinigung Irlands und widmet sich Golfturnier
-
Torwart für Klopp? Baumann weiß was
-
"Noch etwas gutzumachen": DBB-Frauen greifen nach Bronze
-
Tränen statt Triumph: Sabalenka und die neue Tennisordnung
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Enges Rennen zwischen Mitte-Rechts-Bündnis und Linken bei Wahl in Schweden erwartet
-
CSU-Vorstand berät mit Kretschmer auf Klausurtagung über politische Lage
-
Mehr als sechs Millionen Menschen zu Kommunalwahlen in Niedersachsen aufgerufen
-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
Trauer in Braunschweig: Fan verstirbt während Zweitligaspiel
-
Startelf: Schlotterbeck-Comeback für den BVB
-
Schleswig-Holstein: SPD wählt Parteichef Kämpfer zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bericht: Ermittler identifizieren GRU-Agenten hinter Drohnenangriff von Leipzig
-
Trump: Huthis wollten keine Einmischung der USA im Jemen
-
Vier Tote bei nächtlichen russischen Angriffen auf die Ukraine
-
US-Präsident Trump trifft in Irland politische Spitzen
-
Demichelis muss liefern: "Drei Punkte sind Pflicht"
-
Kritik an Merz reißt nicht ab - SPD verärgert über CDU-Rücktrittsforderung an Bas
-
Chinas Staatschef Xi zu Gipfel der Brics-Staaten in Indien eingetroffen
BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen
Fotodrohnen oder "fliegende Fotoapparate" haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandelten über die Frage, ob von Drohnen aus der Luft aufgenommene und später in einem Bildband abgedruckte Fotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, gegen den Buchverlag. (Az. I ZR 67/23)
Dieser brachte in den Jahren 2010 und 2016 zwei Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet heraus. Darin abgedruckte Aufnahmen zeigten auch Kunstinstallationen auf den Berghalden. Die VG will erreichen, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - und darauf beruft sich der Verlag.
Unklar ist aber, ob diese Freiheit auch für Fotos aus der Luft gilt und auch für Bilder, die mit Drohnen gemacht wurden. Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass solche Fotos nur dann ohne Zustimmung des Künstlers vertrieben werden dürfen, wenn die Aufnahme von einem für die Allgemeinheit zugänglichen Ort aus gemacht wurde.
In jenem Fall ging es um ein Poster, welches das Hundertwasser-Haus in Wien zeigte und von einem deutschen Unternehmen vertrieben wurde, das Bild war von einem gegenüber liegenden Wohnhaus aus gemacht worden. Auch besondere Hilfsmittel wie etwa Leitern dürften nach bisheriger Rechtsprechung nicht benutzt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch nun zu Beginn der Verhandlung.
Inzwischen könnten Fotoapparate fliegen und die Leiter könne in der Garage bleiben, sagte der Anwalt der Verwertungsgesellschaft, Thomas Winter. Der Zweck des Gesetzes habe sich aber nicht geändert. Er argumentierte mit der wechselseitigen Beziehung zwischen dem Kunstwerk und dem Ort, an dem es sich befindet. Eine Luftaufnahme sei anders als die Perspektive eines normalen Betrachters.
Es komme allein auf die Lage des Kunstwerks an, nicht auf die Position des Betrachters, sagte dagegen der Anwalt des Verlags, Thomas von Plehwe. Die Werke seien frei und kostenlos zugänglich, dafür hätten sich die Künstler entschieden. Außerdem gebe es "fliegende Fotoapparate" schon lange - es sei beispielsweise möglich, von einem Flugzeug oder Gleitschirm aus Bilder zu machen.
Wann eine Entscheidung in dem Fall verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch unklar.
T.Ward--AMWN