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Verfassungsbeschwerde für Einführung von Tempolimit auf Autobahnen abgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt. (Az: 1 BvR 2146/22)
Die Beschwerdeführer wandten sich insgesamt gegen unzureichende Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland. Das Unterlassen ausreichender Maßnahmen verletze ihre Freiheitsrechte und verstoße gegen das in das Grundgesetz aufgenommene Klimaschutzverbot. Beispielhaft forderten sie daher insbesondere ein Tempolimit auf Autobahnen.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig ab. "Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht hinreichend dargelegt", erklärten die Karlsruher Richter.
Zwar gewinne der Klimaschutz "bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht". Die Beschwerdeführer hätten aber nicht belegt, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.
P.Santos--AMWN