-
Für bis zu 14-Jährige: New York verbannt KI aus Schulen
-
FIS-Revolution: Weltmeisterschaften auch in geraden Jahren
-
Wasserdefizit in Deutschland: Erholung durch mehr Herbstregen fraglich
-
Filmstar John Malkovich denkt mit 72 noch nicht ans Aufhören
-
SPD-Fraktion diskutiert Übergewinnsteuer auf KI-Konzerne
-
Nach Zuflucht in Deutschland: Regierungsgegner im Iran zum Tode verurteilt
-
US-Exportdefizit vergrößert sich im Juli stark
-
24-Jähriger verunglückt in bayerischen Alpen tödlich
-
Frankreichs Ex-Präsident Hollande bereitet erneute Kandidatur vor
-
Streit um Förderung: AfD-nahe Stiftung verklagt Dobrindt wegen Rechtsbeugung
-
Gericht: Herzkranker Grundschüler darf nicht von Klassenfahrt ausgeschlossen werden
-
Vier Jahre nach Nord-Stream-Anschlägen: Erster Prozess beginnt in Hamburg
-
Anklage im Fall von Schüssen auf Polizisten in Rheinland-Pfalz erhoben
-
Verletzung im Training: Reitz fehlt Leipzig wochenlang
-
Schwere Vorwürfe: Waldorfschule in Dachsberg in Baden-Württemberg bleibt vorläufig zu
-
Russland schließt Goethe-Institute - Wadephul äußert Bedauern
-
Putin weist Spekulationen über weitere Mobilmachung für Ukraine-Offensive zurück
-
Entwurf für Beschlussvorlage: SPD-Fraktion erwägt Zerschlagung von Öl-Konzernen
-
Prozess gegen ersten Nord-Stream-Verdächtigen beginnt Mitte Oktober in Hamburg
-
Suche beendet: Kanu-Olympiasieger Rauhe wird Staatsminister
-
Polizei löst Blockadeaktion vor Lüttich-Kaserne in Köln auf
-
Vertauschte Rollen: US-Star Clooney wird beim Filmfestival in Venedig zum Fotografen
-
Kanu-Olympiasieger Ronald Rauhe wird neuer Sport-Staatsminister
-
US-Importverbot für humanoide Roboter: Deutsches Start-up hofft auf Ausnahme
-
Verbesserte Konjunktur: Wirtschaftsinstitute heben Wachstumsprognosen deutlich
-
Iran greift US-Stützpunkte am Golf an - Trump droht mit weiteren US-Angriffen
-
UNO: Versorgung Überlebender in Nepal bleibt "sehr, sehr, sehr schwierig"
-
Menschenrechtsgericht stellt knapp 900 Verfahren gegen Russland ein
-
Malta: Hunderte demonstrieren gegen Freispruch nach Mord an Enthüllungsjournalistin
-
Bekannte US-Feministin Gloria Steinem mit 92 Jahren gestorben
-
Türkische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Erdogan-Rivalen Davutoglu wegen Beleidigung
-
Urteil: Ex-Partner hat in Rheinland-Pfalz kein Bleiberecht in Mietwohnung
-
Sánchez weist erneut marokkanische Verantwortung für Ceuta-Krise zurück
-
Gericht: Steuerrückstände von Gastronomen rechtfertigen Entzug von Betriebserlaubnis
-
DIHK-Umfrage: Unternehmen spüren Druck aus China - wählen aber Flucht nach vorn
-
All-in-One WP Migration: Sicherheitslücke kann über manipulierte Archive bis zur Codeausführung führen
-
iOS 27 soll eine Mobilfunknummer zwischen zwei iPhones übergeben können
-
Rückreiseverkehr und Baustellen sorgen am ersten Septemberwochenende für volle Autobahnen
-
Russland will diplomatische Beziehungen zu Deutschland trotz neuer Spannungen nicht herabstufen
-
71-Jährige in Celle auf Fahrbahn gestoßen und verletzt
-
Rülke fordert sichtbaren Neustart der FDP und schließt neuen Parteinamen nicht aus
-
Schulze weist generelles Kontaktverbot der CDU zur Linken zurück
-
Wiederholte Fehlalarme und Gewaltvorwürfe beschäftigen Schulzentrum in Ludwigshafen
-
Regelmäßiger Alkoholkonsum junger Erwachsener erreicht historischen Tiefstand
-
Berlin plant einheitliche Regeln für Gewalt, Krisen und Schulschwänzen
-
Jahre nach sächsischem Munitionsskandal: Schießplatzbetreiber in Schwerin verurteilt
-
Datensatz für KI-Training: Bundesgerichtshof prüft Nutzung von Foto
-
Weimarer Dreieck: Wadephul betont enges Verhältnis zu Frankreich und Polen
-
Benzinpreis steigt auf neues Allzeithoch
-
Sport und Kunst beliebteste Schulfächer - Chemie und Physik laut Umfrage hinten
BGH: Strafe für IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss neu verhandelt werden
Das Oberlandesgericht München muss neu über die Strafe für die niedersächsische IS-Rückkehrerin Jennifer W. entscheiden, die dem Sterben eines versklavten Mädchens im Irak tatenlos zugesehen haben soll. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag in Karlsruhe, dass das Münchner Urteil Rechtsfehler enthalte. Die Revision des Generalbundesanwalts hatte damit Erfolg. (Az. 3 Str 246/22)
W. war im Oktober 2021 in München wegen verschiedener Gesetzesverstöße zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt worden, die zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft zusammengefasst wurden. Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung verhängte das Oberlandesgericht neun Jahre. Es ging von einem minderschweren Fall aus, machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH nun entschied.
Über diesen Teil der Strafe und damit auch über die Gesamtstrafe muss ein anderer Senat des Oberlandesgerichts darum nun noch einmal verhandeln und entscheiden. Auch W. selbst wandte sich mit einer Revision an den BGH. Diese wurde am Donnerstag aber verworfen.
O.Norris--AMWN