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Bundesverwaltungsgericht urteilt am Dienstag über Treuhandverwaltung von Rosneft-Töchtern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet in der kommenden Woche über die Treuhandverwaltung zweier Tochterfirmen des russischen Rosneft-Ölkonzerns. Die Verkündung einer Entscheidung wurde nach der Verhandlung am Donnerstag für Dienstagnachmittag angesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte die Tochterfirmen im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt.
Rosneft will, dass diese Entscheidung aufgehoben wird - die Anordnung sei rechtswidrig. Das Ministerium begründete sie im September mit einer Gefahr für die Versorgungssicherheit. Es hielt den Betrieb der Rosneft-Anlagen für gefährdet, weil andere Unternehmen unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern eingestellt oder dies angekündigt hätten. Außerdem sei die Umstellung der Rosneft-Anlagen auf nicht-russisches Öl nur mittels Treuhandverwaltung möglich.
Die Firmen stehen für zwölf Prozent der Erdölverarbeitungskapazität in Deutschland. Besonders wichtig ist die PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt, welche Nordostdeutschland und den Flughafen Berlin-Brandenburg mit Mineralöl versorgt.
Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Fall in erster und letzter Instanz zuständig. Es begann am 22. Februar mit der Verhandlung und verhandelte in dieser Woche noch drei weitere Tage lang mündlich. Die Entscheidung kommt nun einen Tag vor dem Auslaufen oder der Verlängerung der Treuhandverwaltung.
F.Pedersen--AMWN