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Europäischer Gerichtshof entscheidet zu Rechtsstaatlichkeit in Polen
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg verkündet am Montag (14.30 Uhr) ein weiteres Urteil zu den Justizreformen in Polen. Konkret geht es um ein Gesetz aus dem Jahr 2019, mit dem Polen nach Einschätzung der EU-Kommission die Unabhängigkeit polnischer Richter erneut unzulässig beschnitt. (Az: C-204/21)
Das EuGH-Urteil dürfte auch Einfluss auf ein im Eilverfahren gegen Polen verhängtes Zwangsgeld haben. Dieses setzten die Luxemburger Richter im April von einer auf eine halbe Million Euro täglich herab, weil Polen eine umstrittene Disziplinarkammer für Richter wieder abgeschafft hatte.
D.Moore--AMWN