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Habeck will Ausbau der Solarenergie mit "Solarpaket I" beschleunigen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will den Ausbau der Solarenergie mit einem "Solarpaket I" beschleunigen. Das Paket soll Bürokratie abbauen und bestehende Regelungen "klarer und gerechter" fassen, wie am Montag aus dem Wirtschaftsministerium verlautete. Mehr Geld soll es aber nicht geben. Ein Kabinettsbeschluss sei für den Sommer geplant, erklärte eine Sprecherin auf AFP-Anfrage. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Laut Gesetzentwurf soll die Hälfte der neuen Solaranlagen in den kommenden Jahren auf Dächern gebaut werden, die andere Hälfte auf Freiflächen. Die Installation von Balkon-Kraftwerken soll sehr viel einfacher werden - so soll künftig nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur Pflicht sein und nicht mehr auch die beim Netzbetreiber.
Beim Bau von Solaranlagen auf dem Dach soll es laut Ministeriumssprecherin zum Beispiel eine neue Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme geben. Neu eingeführt werden soll die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, um ein Gebäude "bürokratiearm" mit Solarstrom zu beliefern. Grundstückseigentümer sollen künftig Leitungen und sonstige Einrichtungen zum Anschluss von Solaranlagen dulden müssen. Die Strafen bei technischen Defekten sollen verringert, der Ersatz alter Anlagen durch neue und leistungsfähigere (Repowering) ermöglicht werden.
"Es geht um den Abbau von Hemmnissen, um den Solarausbau schneller voranzubringen und die gesetzlichen Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 zu erreichen", erklärte Habecks Sprecherin. "Wir wollen 215 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung bis 2030." Der jährliche Ausbau müsse von derzeit rund sieben Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden. Das "Solarpaket I" ist aktuell in der Ressortabstimmung und soll nach den Worten der Sprecherin "zeitnah" an die Länder und Verbände gehen.
Mit dem beschleunigten Ausbau gehe "keine grundlegende Erhöhung der Haushaltsausgaben" einher, heißt es im Gesetzentwurf, der AFP vorlag. Vorgesehen seien "gleichermaßen kostensteigernde und kostensenkende Maßnahmen". Im Ergebnis werde erwartet, dass das Gesetz auf den Haushalt "leicht kostensenkend wirken kann".
S.Gregor--AMWN