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Zwei Drittel der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig
Zwei Drittel der Rentenleistungen im vergangenen Jahr sind einkommensteuerpflichtig gewesen. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil sei damit seit dem Jahr 2015 um elf Prozentpunkte gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mit. Wie viele der Rentnerinnen und Rentner im vergangenen Jahr Einkommensteuer zahlten, sei wegen der langen Fristen zur Steuerveranlagung aber noch nicht bekannt.
Bei vielen Ruheständlern liege der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags. Daher blieben ihre Renten steuerfrei. Die aktuellsten Zahlen lägen für das Jahr 2019 vor, hieß es. Damals mussten 37 Prozent der damals insgesamt 21,6 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Renteneinkünfte zahlen.
Einem Bericht der Funke Mediengruppe vom Donnerstag zufolge rutschen mehr als 100.000 Ruheständler durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli in die Einkommensteuerpflicht. Demnach geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass sich die Zahl der steuerpflichtigen Rentner um 109.000 erhöhen wird. Umgekehrt seien durch die zum 1. Januar erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht herausgefallen.
Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, haben im Jahr 2022 insgesamt 22 Millionen Menschen Leistungen in Höhe von rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Das seien knapp 0,5 Prozent oder 106.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr gewesen. Die Höhe der gezahlten Renten sei insgesamt um 13,6 Milliarden Euro gestiegen.
O.Karlsson--AMWN