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Richter in Hongkong lehnt Verbot von Demokratie-Hymne ab
Ein Richter in Hongkong hat ein Verbot eines während der pro-demokratischen Demonstrationen von 2019 populär gewordenen Liedes abgelehnt. Er sei nicht überzeugt, dass das von der Hongkonger Regierung beantragte Verbot der Hymne "Glory to Hong Kong" "gerecht und angemessen" wäre, sagte Richter Anthony Chan am Freitag. Den Antrag weise er deshalb zurück.
Der Richter verwies auf Risiken für die Meinungsfreiheit bei einem gerichtlichen Verbot des Liedes. Das Verbot hätte nach seiner Auffassung eine "abschreckende Wirkung" hinsichtlich der Ausübung der Meinungsfreiheit, "insbesondere auf unschuldige dritte Parteien", argumentierte er.
Die Regierung der chinesischen Sonderverwaltungszone hatte im Juni beantragt, dass "Glory to Hong Kong" verboten werden solle, wenn das Lied mit "umstürzlerischer Absicht" oder der Intention der Anstiftung zur "Abspaltung" verbreitet oder vorgetragen werde.
Das von einem Unbekannten komponierte Lied war während der pro-demokratischen Massenproteste des Jahres 2019 viel gesungen worden. Eingearbeitet in den kantonesischen Liedtext ist der Protest-Slogan "Brecht die Morgendämmerung, befreit unser Hongkong, gemeinsam rufen wir: Revolution unserer Zeit".
Der Song hatte zuletzt nochmals den Zorn der Hongkonger Regierung ausgelöst, weil er im Ausland manchmal als offiziellen Hymne Hongkongs missverstanden und bei Sportveranstaltungen gespielt worden war. Hongkong hat keine offizielle eigene Hymne.
Im Jahr 2020 hatte Peking ein sogenanntes Sicherheitsgesetz erlassen, das den Behörden ein drakonisches Vorgehen gegen die Demokratiebewegung in Hongkong ermöglichte. In der Folge wurden zahlreiche pro-demokratische Aktivisten festgenommen oder flüchteten ins Exil. Auch verhängten Gerichte seither bereits wiederholt Strafen gegen Menschen, die "Glory to Hong Kong" in der Öffentlichkeit sangen oder online verbreiteten.
A.Malone--AMWN