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Bundeswehr soll Extremisten künftig schneller entlassen können
Extremistinnen und Extremisten bei der Bundeswehr sollen künftig schneller entlassen werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Geplant ist ein neuer spezifischer Entlassungstatbestand, der an das Bundesverfassungsschutzgesetz anknüpft. Demnach sollen Soldatinnen und Soldaten, die nachweislich verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder verfolgen, "unabhängig von ihrem Status durch Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entfernt werden können". Die Entlassung erfolge durch die Behörde selbst, "nicht nach langwierigen Gerichtsverfahren".
"Das heißt, eine Entlassung kann künftig zügig umgesetzt werden", erklärte das Bundesverteidigungsministerium. Der Rechtsschutz bleibe gewährleistet, da eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung möglich sei.
Bundesminister Boris Pistorius (SPD) betonte: "Unsere Soldatinnen und Soldaten stehen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das ist wesentliche Voraussetzung für ihr Dienstverhältnis zum Staat." Er fügte hinzu: "Gleichwohl sind wir wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können." Eine Entlassung erkannter Extremistinnen und Extremisten aus der Bundeswehr werde künftig "ohne ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren möglich sein".
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ermögliche es, "die Bundeswehr vor verfassungsfeindlichen Strömungen zu bewahren, und das bei Wahrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze", fügte Pistorius hinzu. Der Entwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Außerdem wird das Soldatengesetz anlehnend an die Regelungen für Beamte dahingehend geändert, "dass eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung zum Verlust der Rechtsstellung der Soldatin oder des Soldaten führt, ohne dass es eines weiterführenden Verwaltungsaktes bedarf". Dies lehne sich an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte an. Zudem werde klargestellt, "dass eine solche Verurteilung einer Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin und eines Berufssoldaten sowie einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit von vornherein entgegensteht".
P.Martin--AMWN