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Prozess gegen vier Mitglieder von rechtsextremer Kampfsportgruppe in Thüringen
Vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat ein Prozess gegen vier Mitglieder einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe begonnen. Der Generalbundesanwalt wirft der Neonazigruppe um den mutmaßlichen Rädelsführer Leon R. in der zum Auftakt am Montag verlesenen Anklage unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, mehrfache gefährliche Körperverletzung, tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffenrecht vor.
Sie sollen als Mitglieder der spätestens im März 2019 in Eisenach gegründeten Vereinigung Knockout 51 unter anderem gezielt Anhänger der linken Szene und Polizisten angegriffen haben. Die Gruppierung errichtete laut Anklage außerdem unter Einsatz von Gewalt einen sogenannten Nazikiez in Eisenach und führte sich dort als "bestimmende Ordnungsmacht" auf. Unter dem Deckmantel des gemeinsamen Trainings lockte die Kampfsportgruppe demnach junge, nationalistisch gesinnte Männer an, schulte diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut und bildete sie für Angriffe aus.
Knockout 51 war laut Bundesanwaltschaft von Beginn an auf Gewalttätigkeiten aus und radikalisierte sich zunehmend. Spätestens seit April 2021, nach mehreren Überfällen von Linksextremisten auf Mitglieder der Gruppierung und rechte Treffpunkte, sei das Ziel der Vereinigung die Tötung von Anhängern der linksextremen Szene gewesen. Dafür statteten sich die Rechtsextremen unter anderem mit Messern aus, zwei der Angeklagten besorgten sich außerdem Schlagringe, eine manipulierte Gaspistole und Teile einer halbautomatischen Waffe.
Der Anklage zufolge leitete R. als Anführer die regelmäßigen Kampfsporttrainings, sorgte für die rechtsextremistische Schulung der Teilnehmer und warb zusammen mit anderen gezielt Mitglieder an. Auch die drei anderen Angeklagten hatten demnach leitende Funktionen in der Vereinigung, die mit der NPD in Eisenach und bundesweit mit anderen gewaltbereiten rechtsextremistischen Gruppen eng vernetzt war.
Insgesamt wirft die Anklage den vier Männern die Beteiligung an 14 Vorfällen vor, bei denen zahlreiche Menschen teilweise schwer verletzt wurden. Leon R. und weitere Mitglieder der Gruppierung sollen sich zudem unter Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen gemischt und dort gezielt Polizisten attackiert haben. Die Angeklagten wurden im April 2022 festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt klagte die Gruppierung nicht nur als kriminelle, sondern auch als terroristische Vereinigung an. Dem folgte der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts nicht, er ließ nur die Anklage als kriminelle Vereinigung zu. Für den Prozess wurden zunächst 37 weitere Verhandlungstage bis März 2024 anberaumt.
L.Davis--AMWN